Landkreis Roth unter 35: Weitere Lockerungen ab Montag

07.03.2021 | Stand 11.03.2021, 3:33 Uhr
Symbolbild −Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Der Landkreis Roth hat in der Corona-Pandemie einen weiteren wichtige Schwellenwert unterschritten.

Damit sind weitergehende Lockerungen möglich.

Am Sonntag hat das Robert-Koch-Institut auf seinem Dashboard eine Sieben-Tage-Inzidenz von 31,6 ausgewiesen. Am Tag davor stand diese Zahl noch bei 45,8. Am Sonntag hat das bayerische Gesundheitsministerium eine Liste mit Inzidenzwerten herausgegeben, auf der auch der Landkreis Roth mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 steht. Damit gelten laut dem Ministeriumssprecher Thomas Körbel am Stichtag 8. März (Montag) für den Landkreis Roth folgende Regeln: Es dürfen sich zu privaten Zusammenkünften der eigene und zwei weitere Haushalte mit insgesamt maximal zehn Personen treffen, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Öffnen dürfen Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten. Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (maximal zehn Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, ist ebenfalls erlaubt.

Ladengeschäfte mit Kundenverkehr dürfen unter Beachtung der Angaben in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ebenfalls geöffnet werden.

Unabhängig von der Inzidenz dürfen ab dem 8. März die Buchhandlungen öffnen, die nun dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet werden. Erlaubt sind ein Kunde je 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und darüber hinaus ein Kunden je 20 Quadratmeter. Öffnen dürfen auch Büchereien, Archive und Bibliotheken.

Was passiert nun, wenn der Inzidenzwert wieder steigt? Steht die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge über beziehungsweise unter einer bestimmten Schwelle, muss die Kreisverwaltungsbehörde, sprich das Landratsamt, die entsprechenden neuen Regeln bekannt geben.

mmr