Greding
Bebauungsplan für zweiten Abschnitt steht

Sonderausschuss verabschiedet Regelwerk fürs Distelfeld als Satzung - Großer Mehraufwand für Keller und Zisterne

23.11.2020 | Stand 27.11.2020, 3:33 Uhr
Die Erschließungsstraßen im zweiten Bauabschnitt im Distelfeld sind archäologisch untersucht. Nun gilt für das Areal auch ein Bebauungsplan. −Foto: Luff

Greding - Es wird wohl nicht mehr allzu lange dauern, bis die ersten Häuser im Bauabschnitt II des Wohnbaugebiets "Distelfeld" in Greding stehen.

Der acht Ratsmitglieder plus Bürgermeister umfassende Sonderausschuss hat den Bebauungsplan als Satzung verabschiedet. Von den Trägern öffentlicher Belange waren kaum Einwendungen gekommen.

Die Änderungswünsche und Anregungen von verschiedenen Behörden stellte Christian Klos vom gleichnamigen Ingenieurbüro aus Spalt vor. So wies das Landratsamt etwa darauf hin, dass der Eigentümer eines Grundstückes zunächst einmal seine Mülltonne vor der Leerung rund 25 Meter schieben muss. Das werde jedoch der Vergangenheit angehören, sobald das Baugebiet erneut erweitert wird, dann werde die Stichstraße in eine Durchgangsstraße umgewandelt.

Die Untere Naturschutzbehörde wies darauf hin, dass die sogenannte CEF-Maßnahme "sofort umzusetzen" sei. Sprich: Die Feldlerche, die auf dem Areal gesichtet worden ist, muss vergrämt werden, das jedoch ist ausschließlich außerhalb der Brutzeit erlaubt. "Das sollte man zügig machen", riet deshalb auch Klos eindringlich.

Die Untere Denkmalschutzbehörde, ebenfalls am Landratsamt angesiedelt, habe ausdrücklich die bis dato vorgenommene enge Abstimmung mit der Oberen Denkmalschutzbehörde, also dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, gewürdigt, sagte Klos. Die vermuteten Bodendenkmäler im Untergrund sind neben den Lärmemissionen der nahen Autobahn das größte Problem im Distelfeld. Letzteren kann der Häuslebauer mit einigen Vorkehrungen wie Schallschutzfenstern einigermaßen begegnen. Die Bodendenkmäler haben jedoch handfeste Auswirkungen aufs Baugebiet.

Ein unterkellertes Haus wird im zweiten Bauabschnitt nämlich wohl ein Ausnahmefall sein. Da nicht das gesamte Gelände vorab auf Bodendenkmäler untersucht worden ist - sondern nur die Erschließungsstraßen -, muss derjenige Häuslebauer, der in die Tiefe will, auf eigene Kosten eine denkmalrechtliche Erlaubnis einholen. Archäologen müssen in diesem Fall graben und das Gelände in Augenschein nehmen. Für ein Haus ohne Keller darf maximal 20 Zentimeter in den Boden gegraben werden, denn die Denkmäler liegen darunter.

luf