Allersberg
Allersberg schafft Straßenkehrgebühren ab

Ab dem 1. Januar 2020 lässt die Marktgemeinde die Kehrmaschine aber nur noch höchstens fünf Mal im Jahr fahren

16.01.2019 | Stand 02.12.2020, 14:50 Uhr

Allersberg (rm) Zum 1. Januar 2020 werden in Allersberg die Straßenkehrgebühren abgeschafft.

Im Gegenzug werden die Straßen in der ganzen Marktgemeinde ab diesem Zeitpunkt maximal noch fünf Mal gekehrt. Diese Regelung hat der Marktrat in seiner Sitzung am Montagabend gebilligt.

Bisher war die Kehrmaschine hauptsächlich in Allersberg unterwegs, dazu seit einigen Jahren auch in bestimmten Straßenzügen von Ebenried und Göggelsbuch. Dafür mussten die Anlieger aber auch Gebühren bezahlen. 1,10 Euro je laufenden Meter Grundstückslänge entlang der gekehrten Straße, wie Bürgermeister Daniel Horndasch in Erinnerung rief. Auf einen Antrag von Elmar Hirscheider ging die jetzige Beratung im Marktrat zurück.

Die Einnahmen aus den Gebühren und die Ausgaben für das Straßenkehren hielten sich in den vergangenen beiden Jahren mit rund 58000 Euro ziemlich die Waage. Allerdings seien weitere Ausgaben für das Kehren unter anderen Haushaltsstellen verbucht, wie beispielsweise bei der Brauchtumspflege, wenn nach dem Faschingszug gekehrt wird.

Als Argumente, die für eine Abschaffung der Straßenkehrgebühren sprechen, nannte Horndasch auch, dass die bislang letzte Kalkulation im Jahr 2005 erfolgte und dass eine Neukalkulation von der überörtlichen Rechnungsprüfung längst angemahnt sei und dann auch bisher nicht enthaltene Kosten für Winterdienst oder Müllentsorgung auf öffentlichen Plätzen einzubeziehen seien. Mit der Folge, dass die Gebühren wohl steigen. Auch den Aufwand für eine Neukalkulation selbst hielt der Bürgermeister für kaum vertretbar.

Der Vorschlag des Bürgermeisters lautete letztlich, ab dem 1. Januar 2020 keine Gebühren mehr zu erheben und das Kehren in der gesamten Marktgemeinde in das Ermessen der Verwaltung zu stellen. Maximal fünf Kehrdurchgänge sollten dann pro Jahr stattfinden. Man könne Allersberg doch nicht verschlampen lassen, meldete sich Lorenz Lehner (CSU) zu Wort und forderte, dass man alles so lassen solle wie es sei. Nachdem schon im Winter nicht mehr der Schnee geräumt werde, solle jetzt auch das Kehren abgeschafft werden. Man brauche aber keine Angst zu haben, dass die Mitarbeiter des Bauhofes, bei denen noch 2000 Überstunden anstehen, keine Beschäftigung mehr hätten, hielt Horndasch entgegen.

Da die Gebühren kostendeckend sein müssten, sei bei der Beibehaltung des Kehrbetriebs eine neue Kalkulation dringend notwendig, machte Geschäftsleiter Michael Langner nochmals deutlich. Willibald Harrer (Freie Wähler) hielt den Maßstab der Grundstückslänge zur Straße ohnehin für nicht mehr geeignet bei der Gebührenerhebung. Die Grundstücksgröße sei da ein viel besserer Maßstab, machte er an zwei persönlichen Beispielen deutlich.

Weniger Kehren bedeute aber auch ein stärkeres Vergrasen der Regenrinnen, argumentierte Holger Gmelch (CSU) für ein Beibehalten des öfteren Straßenkehrens. Man müsse auch bedenken, dass bei weniger Kehren mehr Schmutz in die Kanäle gespült werde, gab Gabi Sossau (ABF) zu bedenken. Am Ende gab es aber nur drei Gegenstimmen gegen die Abschaffung des regelmäßigen Kehrens und der Erhebung der Kehrgebühren aus den Reihen der CSU-Markträte (Lorenz Lehner, Siegfried Mücke und Norbert Schöll). Die fünf Kehrgänge im Jahr sollen ab 2020 auch alle genutzt werden, versprach Daniel Horndasch.