Anschuldigungen werden zurückgewiesen

19.12.2018 | Stand 02.12.2020, 15:00 Uhr

Zum Artikel "Keine Schreckschusspistole" (EK vom 19. November):1. In diesem Text wird eingangs ausgeführt, mein fünfjähriger Sohn und ich wären auf eine Gruppe von vier Personen getroffen, die dort ihre Hunde ausführten.

Einer der Hunde soll dann auf mich und meinen Sohn zugelaufen sein.
Tatsächlich wurden mein damals noch vierjähriger Sohn und ich von drei aggressiven und frei laufenden Hunden auf sehr bedrohliche Art angegangen. Die Hunde waren nur noch wenige Meter entfernt. Eine eventuelle Beißattacke auf meinen Sohn oder mich stand unmittelbar bevor. Die Hundehalter waren in diesem Moment zirka 80 bis 100 Meter vom Geschehen entfernt.
2. Weiter wird im Bericht ausgeführt, ich hätte andere Hundehalter, die ihre Hunde frei laufen ließen, mehrfach beleidigt und bedroht. Diese anonymen Anschuldigungen werden als unwahr zurückgewiesen.
3. Im Bericht heißt es weiter, dass am Tatort eine Patronenhülse gefunden worden sei, die offensichtlich zu einer halbautomatischen Waffe gehöre. Diese Hülse wurde labortechnisch untersucht. Auf ihr fand sich keine von mir stammende DNA-Spur.
4. Im Artikel wird des Weiteren ein Zusammenhang zwischen einem Gutachten des Landeskriminalamtes und der Rücknahme meines Einspruches gegen den Strafbefehl des Amtsgerichtes Ingolstadt angenommen. Es wird behauptet, dass sich die Version von einer Schreckschusspistole nach dem Gutachten des LKA nicht länger aufrechterhalten ließe.

Diese Darstellung trifft den Sachverhalt jedoch nicht. Im LKA-Gutachten heißt es explizit, dass eine zweifelsfreie Identifizierung der begutachteten Waffe als Verfeuerungswaffe nicht möglich sei. Die Rücknahme des Einspruchs hatte andere Gründe.

Andreas Schaller

Eichstätt