Eichstätt
Vom Herzogsteg bis zum Jurahaus

Städtebauförderung: Liste mit zuschussfähigen Projekten vorgestellt

09.11.2018 | Stand 23.09.2023, 4:55 Uhr
Wo einst der Herzogsteg stand, soll eine neue Fußgängerbrücke errichtet werden. Dieses Vorhaben taucht ebenso in der Städtebauförderung auf wie die Nachfolgeplanungen für die marode Haifischbar (im Hintergrund). −Foto: Knopp

Eichstätt (EK) Eine ganze Reihe von zuschusswürdigen Projekten wird die Stadt Eichstätt für kommendes Jahr zur Städtebauförderung anmelden - darunter etwa den Wettbewerb zum Neubau des Herzogstegs und die Planung für die neue Haifischbar. Die Gesamtsumme der sogenannten förderfähigen Kosten umfasst für 2019 insgesamt 915000 Euro.

Die entsprechende Liste hat Stadtbaumeister Manfred Janner in der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses präsentiert. Einer der Schwerpunkte werden die noch ausstehenden "Ordnungsmaßnahmen in der Spitalstadt" sein. Hierbei steht der anvisierte Neubau des vor kurzem abgerissenen Herzogstegs ganz oben. Momentan läuft der Architektenwettbewerb, im Januar soll es dazu eine Preisgerichtssitzung geben. Als förderfähiger Rahmen sind für dieses Verfahren 90000 Euro angesetzt und weitere 100000 Euro "städtebauliche Mehrkosten" für den Neubau. Dieser ist bekanntlich problematisch, weil die dortige Hochwassersituation und die Barrierefreiheit gleichermaßen berücksichtigt werden müssen. Außerdem gilt die vom Stadtrat verordnete Kostenobergrenze von rund 1,15 Millionen Euro.

Nach dem Bau der Brücke soll es an die Neugestaltung der Altmühlauen und den Neubau der Haifischbar gehen. Ein Vorentwurf für die neue Haifischbar werde bereits in der nächsten Sitzung des Bauausschusses präsentiert, kündigte Manfred Janner an. Die Umsetzung wird aber wohl noch auf sich warten lassen. In der Bedarfsanmeldung sind zwar insgesamt 700000 Euro an förderfähigen Kosten vorgesehen - allerdings erst ab dem Jahr 2021. Das erschien Christian Alberter (SPD) deutlich zu spät: Er forderte daher, diesen Punkt vorzuziehen. Janner machte darauf aufmerksam, dass hier zwei Baustellen - Herzogsteg und Haifischbar - unter einen Hut zu bringen seien. Und diese sollten sich nach Möglichkeit nicht behindern. Insgesamt könne man dies aber "sehr flexibel" handhaben, ergänzte Janner, ohne sich allerdings auf einen genaueren Zeitplan festzulegen.

Flexibilität ist auch beim offensichtlich stockenden barrierefreien Ausbau der Innenstadt gefragt. Denn: "Wir haben keine Pflasterbaufirma für die geplanten Maßnahmen gefunden", räumte Janner ein. Nun soll ein neuer Anlauf unternommen werden. Summa summarum sind für diesen Posten 400000 Euro an förderfähigen Kosten eingestellt - jeweils 60000 Euro für 2019 und die fortlaufenden Jahre.

In der aktuellen Auflistung beinhaltet sind auch die Restarbeiten zur Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit förderfähigen Kosten in Höhe von 120000 Euro. Hier stehen noch die Errichtung der Fahrradabstellanlagen und die direkte Verbindung zur B13 aus.

Einige private Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sollen ebenfalls gefördert werden - darunter der Umbau des Baudenkmals Walburgiberg 5 in ein Gästehaus der Abtei St. Walburg und die Sanierung des Jurahauses Westenstraße 121. Für beide Vorhaben sind Sonderkonditionen in Aussicht: Liegt der staatliche Zuschuss üblicherweise bei 60 Prozent, könnte er hier auf 80 Prozent steigen. Das liegt daran, dass sich die Stadt erfolgreich für die Aufnahme in die Förderinitiative "Innen statt Außen" beworben hat. Für förderfähige Kosten in Höhe von 706000 Euro fließen heuer 564000 Euro an Landesmitteln. Dafür müssen aber bewilligungsreife Anträge fristgerecht vorgelegt werden, was in den beiden genannten Fällen erfolgt sei. Für das Gästehaus St. Walburg könnten somit 392000 Euro an Landesmitteln gebunden werden.

Forciert werden sollen das Kommunale Förderprogramm und das Geschäftsflächenprogramm, wofür zusammen 275000 Euro an förderfähigen Kosten eingeplant sind. In diesen Posten fallen beispielsweise die Fassadensanierungen des Dom-Augusto-Hauses und des Jurahauses Pedettistraße 18.

Von 2009 bis einschließlich 2017 wurden aus dem Bund-Länder-Programm "Aktive Zentren" der Stadt Eichstätt Mittel in Höhe von 2,77 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit konnten zusammen mit dem städtischen Eigenanteil verschiedenste Einzelmaßnahmen mit zuwendungsfähigen Kosten von 4,62 Millionen Euro gefördert werde.

Jürgen Knopp