Eichstätt - Es bleibt eine Verkettung unglücklicher Umstände mit tragischem Ausgang: Im Fall der pflegebedürftigen 74-Jährigen, die gut drei Wochen tot in ihrer Wohnung im Buchtal gelegen war, hat die Polizei die Akte vom Tisch. "Unsere Ermittlungsergebnisse haben wir bereits dem Landratsamt mitgeteilt", sagt Polizeichef Heinz Rindl bacher. Es handle sich um eine Ordnungswidrigkeit nach der Bestattungsverordnung, für die allerdings nicht einmal ein Bußgeld vorgesehen sei. "Über das weitere Vorgehen, etwa eine Anhörung der betroffenen Familienmitglieder oder die Einstellung des Verfahrens, entscheidet jetzt das Landratsamt als zuständige Verfolgungsbehörde", sagt Rindlbacher.