Aufbegehren in Adelschlag
Unterschriftenaktion zum Erhalt des alten Rathauses beschäftigt Gemeinderat

20.05.2022 | Stand 23.09.2023, 1:11 Uhr

Das alte Rathaus steht laut Bürgermeister Birzer aktuell als erhöhte Insel, etwa 2,5 Meter über dem künftigen Platzniveau. Foto: Kleinhans

Von Kerstin Kleinhans

Möckenlohe/Adelschlag – Eine aktuell laufende Unterschriftenaktion zum Erhalt des alten Rathauses in Adelschlag mit dem Ziel, ein Bürgerbegehren einzureichen, beschäftigte den Adelschlager Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Vor allem die Konsequenzen für das Bauprojekt Gemeindezentrum trieben den Räten durchaus Sorgenfalten auf die Stirn.

Die derzeit laufende Initiative von Hermann Göbel und Manfred Weidenhiller, welche den Erhalt des alten Rathauses in der Bahnhofstraße in Adelschlag zum Ziel hat, würde für das bereits laufende Bauprojekt „Gemeindezentrum Adelschlag“ durchaus problematische Folgen nach sich ziehen, wie Bürgermeister Andreas Birzer in seinen Ausführungen verdeutlichte. Er warf einen Blick in die Vorgeschichte zu den derzeitigen Planungen zum Gemeindezentrum.

In den Darstellungen des Bürgermeisters wurde schnell deutlich, dass das jetzige Rathaus, ehemals Schulhaus, Bestandteil eines langen Entwicklungsprozesses um die Ausgestaltung der Dorfmitte in Adelschlag ist. Bereits mit dem Gemeindeentwicklungskonzept im Jahr 2010 und der daraus folgenden Anordnung einer Dorferneuerung im Jahr 2015 war das Gebäude und dessen Nutzung immer Thema.

„Von Beginn an wurde die Frage diskutiert, inwieweit man ein Gemeindezentrum mit Gemeinschaftsfunktionen, ergänzt durch Feuerwehr und Schützenstand, in Adelschlag etabliert“, so Birzer. Bei der damals ausführlich diskutierten Standortfrage wurde das Rathaus und die umgebende Fläche in einem städtebaulichen Konzept beleuchtet und für das bestehende Gebäude bereits 2014 eine Gebäudeanalyse durchgeführt. „Diese ergab, dass eine Sanierung des alten Rathauses prinzipiell möglich ist, jedoch eine Sanierung höhere Kosten hervorrufen würde als ein Neubau.“ Seit 2016 hatte sich der Gemeinderat intensiv mit der Thematik Gemeinschaftshaus Adelschlag beschäftigt. Nach der Beauftragung eines Planers im Jahr 2018 wurde ein Bauausschuss gebildet. „Im April 2018 wurde in der Gemeinderatssitzung der Beschluss über die Bebauung des Rathausplatzes gefasst, welcher den Abriss des alten Feuerwehr- und Bauhofsgebäudes ebenso vorsieht wie den Abbruch des alten Rathauses“, erinnert Birzer. Im Oktober 2020 wurden die Bauanträge für das Gemeindezentrum genehmigt. „Im Vorlauf dieses Verfahrens wurden die Bürger mehrmals einbezogen, ein Widerspruch zum Abriss des Rathauses wurde hier nie vorgetragen“, so Birzer.

Zudem wurde beschlossen, das Gebäude nicht wie das alte Feuerwehrhaus bereits 2021 abzureißen, sondern dieses zur Nutzung der dortigen Räumlichkeiten bis zur Fertigstellung der neuen Bauten stehen zu lassen. Nach Vergabe der Grundgewerke im Februar 2022 wurde zwischenzeitlich mit den Erdarbeiten begonnen.

„Die gesamte Fläche wurde auf das Niveau der Bahnhofstraße abgegraben, um einen ebenerdigen Zugang für die künftigen Gebäude zu ermöglichen. In den nächsten Tagen wird mit den Rohbauarbeiten begonnen“, so Birzer.

Für alle Beteiligten überraschend begann Hermann Göbel aus Adelschlag vor knapp einer Woche Unterschriften für den Erhalt des alten Rathauses zu sammeln. „Ziel der Initiatoren ist, ein Bürgerbegehren einzureichen, welches zum Bürgerentscheid führen soll“, so Birzer. Die möglichen Konsequenzen werden nun mit einem Rechtsanwaltsbüro abgeklärt. „Wir als Gemeinderat müssen entscheiden, ob die Fragestellung zulässig ist. Lehnt der Gemeinderat das Bürgerbegehren als unzulässig ab, haben die Vertreter die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.“ Bei Zulässigkeit oder gerichtlicher Klärung müsse die Gemeinde mit einem Baustopp der laufenden Baumaßnahme rechnen. „Wir müssten gegebenenfalls unser komplettes Konzept Gemeindezentrum in die Tonne treten.“

Folgenschwere Entscheidung

Neben den sicher angefallenen Planungskosten von knapp 50000 Euro muss die Gemeinde nach Angaben von Bürgermeister Birzer zudem mit Schadensersatzforderungen von Firmen rechnen. „Sollte sich das Bürgerbegehren mittels Bürgerentscheid am Ende durchsetzen können, wäre das komplette Konzept des Gemeindezentrums hinfällig.“ Dies, so die einhellige Meinung aller Räte, wäre für die Kommune ein fatales Problem.

„Es ist aller Ehren wert, wenn jemand sich für den Erhalt alter Gebäulichkeiten einsetzt, nicht aber zum jetzigen Zeitpunkt, da die Diskussion ausführlich geführt wurde“, so der Bürgermeister. Dem stimmten alle Räte zu. „Das betrifft uns alle, da definitiv Kosten anfallen werden und dies unser aller Geld ist, welches aufgewendet werden muss.“ Auch wenn einschlägige Urteile dem Gremium Mut machen, dass das Bürgerbegehren keinen Erfolg haben wird, ermächtigte der Gemeinderat Bürgermeister Birzer eine juristische Beratung zu beauftragen. Zudem wird die bestehende Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren von der Verwaltung aktualisiert und in der nächsten Sitzung vorgelegt.

klk

EK