Eichstätt
Regeln für die Silvesternacht

Menschenansammlungen verboten - Gastronomie erlaubt

30.12.2021 | Stand 05.01.2022, 3:34 Uhr
Feuerwerk in der Innenstadt war schon vor Corona verboten. Jetzt darf es in der Silvesternacht aber auch keine größeren Menschenansammlungen geben. −Foto: Chloupek

Eichstätt - Auch in dieser Silvesternacht sind keine größeren Menschenansammlungen an neuralgischen Plätzen erlaubt. Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung besagt, dass zwischen dem 31. Dezember, 15 Uhr, und 1. Januar, 9 Uhr, Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt sind.

Wie der Eichstätter Polizeichef Heinz Rindlbacher auf Anfrage bestätigt, werden Polizeibeamte in der Silvesternacht unterwegs sein und darauf achten, dass die Vorschriften auch eingehalten werden. Das Abbrennen und Mitführen von Pyrotechnik ist an diesen Tagen auf von den Kommunen festzulegenden publikumsträchtigen Plätzen ebenfalls verboten. Die aktuell geltende Sperrstunde zwischen 22 und 5 Uhr für die Gastronomie wird in dieser einen Nacht jedoch aufgehoben. Die 2G-Regel bleibt: Zutritt in die Lokale haben nur Geimpfte oder Genesene mit Nachweis.

Unabhängig von Corona gilt in Eichstätt wie schon vor der Pandemie wieder ein Feuerwerksverbot in der Altstadt rund um den Marktplatz. Das hatte der Stadtrat bekanntlich in seiner "Sicherheitsverordnung für Veranstaltungen an Silvester" erlassen, um zum einen den Brandschutz für die historischen Gebäude zu sichern, zum anderen aber auch, weil es in früheren Jahren immer wieder Sachbeschädigungen und Verletzungen beim Abschießen von Feuerwerkskörpern rund um den Marktplatz gegeben hatte. Auch in diesem Jahr weisen wieder Schilder in der Innenstadt auf dieses Verbot hin.

Auf der Eichstätter Willibaldsburg bleibt Pyrotechnik auch ohne Corona-Vorschrift verboten, wie die Bayerische Schlösserverwaltung erinnert. Sie untersagt jedes Abbrennen solcher Gegenstände insbesondere auf den Schlossplätzen und Burginnenhöfen.

chl