Rapperszell
Waltinger Bürgerwind kann weiterbauen

Verwaltungsgericht München lehnt Eilanträge gegen Windkraftanlagen bei Rapperszell ab Pollenfeld erwägt Widerspruch

07.09.2016 | Stand 02.12.2020, 19:20 Uhr

Die Türme der Bürgerwindanlagen bei Rapperszell wachsen langsam in die Höhe. - Foto: Bauer

Rapperszell/München (EK) Mit Beschlüssen vom 24. August hat das Verwaltungsgericht München die Eilanträge gegen die Genehmigungen für die drei Bürgerwindräder bei Rapperszell abgelehnt. Die Gemeinde Pollenfeld zieht in Erwägung, Beschwerde einzureichen.

"Wir sehen uns mit der Entscheidung des Gerichts bestätigt", sagte einer der drei Geschäftsführer der NEW Bürgerwind Walting GmbH, Daniel Bauer auf Anfrage. "Wir haben alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten", so Bauer. Man setze den Bau der drei Anlagen nahe des Rapperszeller Kreisels fort - auch wenn noch Klagen vor dem Verwaltungsgericht anhängig sind. Wann darüber verhandelt und entschieden werden wird, ist aktuell noch offen.

Die Eilanträge der Gemeinde Pollenfeld sowie eines Sornhüller Bürgers zielten darauf ab, den Bau der Windräder einstweilig zu verhindern. Deren Errichtung hatte mit dem offiziellen Spatenstich Ende April begonnen. Mittlerweile steht bereits einer der drei Betontürme, ein zweiter ist im Bau. Pollenfelds Bürgermeister Wolfgang Wechsler erklärte gegenüber unserer Zeitung, dass derzeit innerhalb des Gemeinderats und in Rücksprache mit den Rechtsanwälten überlegt werde, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Dazu ist bis 14. September Zeit.

Wie Gerichtssprecher Florian Huber gegenüber unserer Zeitung erklärte, bestünden nach Auffassung der Kammer "keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Genehmigungsbescheids des Landratsamts Eichstätt". Pollenfeld könne sich nicht auf eine "mögliche bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit der Anlage im Gebiet der Gemeinde Walting berufen".

Dies gelte auch "für die Behauptung, die Windenergieanlage verstoße gegen die sogenannte 10-H-Regelung". Demnach dürfe sich, so Huber, eine "Nachbargemeinde nicht ohne Verletzung in eigenen Rechten über die Anrufung der Verwaltungsgerichte als Kontrolleur der staatlichen Behörden" betätigen. Zur Ablehnung des Antrags aus Sornhüll schreibt das Gericht, dass keine "unzumutbare Lärmbelästigung" sowie beim Schattenwurf "keine schädlichen Umwelteinwirkungen" zu befürchten seien.

An den drei 200 Meter hohen Windanlagen, die ab Jahresende insgesamt 16 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr produzieren sollen, sind rund 70 Investoren - überwiegend Bürger - beteiligt. Die Anlagen kosten etwa 15 Millionen Euro.