Neuburg
Vereine: Förderung beantragen

01.01.2011 | Stand 03.12.2020, 1:59 Uhr

Neuburg (DK) Wer für seinen Sport- oder Schützenverein Fördergelder beantragen will, muss dies bis zum 1. März tun. Wer zu spät kommt, verschenkt daher bares Geld, sagt BLSV-Kreischef Fritz Goschenhofer aus Neuburg. Die Förderrichtlinien sehen nämlich vor, dass zu spät eingehende Anträge definitiv nicht mehr berücksichtigt werden können.

Seit 2006 wird der außerschulische Sport nach den Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern durch die Vereinspauschale gefördert. Die Sport- und Schützenvereine aus dem Landkreis müssen ihre Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale jedes Jahr fristgerecht dem Landratsamt vorlegen. Stichtag für 2012 ist der 1. März.

Um den Vereinen die Antragstellung zu erleichtern, steht im Internetangebot des Landratsamtes unter www.neuburg-schrobenhausen.de (im Bereich „Bürgerservice“ unter dem Punkt „Sportförderung“) ein Formular bereit.

Fragen zur Vereinspauschale beantwortet im Landratsamt Hubert Kopold unter der Telefonnummer (0 84 31) 57-234. Formale Vorgaben sind unbedingt zu beachten.

Eine unvollständige Antragstellung wird dabei als insgesamt nicht fristgerecht betrachtet.