Eichstätt
Landratsamt Eichstätt zur Corona-Lage

07.05.2021 | Stand 10.05.2021, 3:33 Uhr

Eichstätt - Wie das bayerische Kabinett in dieser Woche beschlossen hat, dürfen ab Montag in Landkreisen, in denen die 7-Tages-Inzidenz unter 165 liegt, auch die Klassen 1 bis 3 der Grundschulen, sowie 5 und 6 der Förderschulen in den Wechselunterricht. Nach Angaben des Landratsamts Eichstätt vom Freitag darf auch wieder in täglicher Präsenz unterrichtet werden, wenn zwischen den Schülern der Mindestabstand eingehalten werden kann. So können alle Grundschüler im Landkreis Eichstätt ab kommenden Montag zumindest wieder tageweise, in die Schule gehen. Diese Öffnungen werden kommende Woche in jedem Fall möglich sein.

Erfreulicherweise ist die 7 -Tages-Inzidenz nach dem maßgeblichen RKI-Wert (der über die Seite https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17

327b2bf1d4 täglich abgerufen werden kann) im Landkreis Eichstätt zum 7. Mai schon den 3. Tag in Folge unter 100. Setzt sich diese Entwicklung fort und ist die 7-Tages-Inzindenz auch am Samstag und Sonntag nach dem RKI-Wert unter 100, kann das Landratsamt dies am Montag, 10. Mai, feststellen und damit bestimmte Erleichterungen ab dem Folgetag, 11. Mai, in Kraft treten lassen.

Das beträfe dann auch die anderen Klassen der weiterführenden Schulen, die dann in Wechselunterricht oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand zurückkehren könnten. Auch der Betrieb in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen könnte dann ab Dienstag, 11. Mai im eingeschränkten Regelbetrieb wiederaufgenommen werden.

Auch würde dann die nächtliche Ausgangssperre entfallen oder das Treffen von 2 Haushalten wieder möglich werden. Eine Übersicht der dann eintretenden Änderungen kann ab Montag auf der Homepage des Landkreises Eichstätt unter Corona-Pandemie, Corona-Regelungen im Landkreis Eichstätt, abgerufen werden.

Das Bürgertelefon beantwortet die Fragen über die geänderten und geltenden Regelungen ab kommender Woche unter der Telefonnummer (08421) 70500 (Mo-Fr von 8 bis 12 Uhr und Mo-Do von 14 bis 16 Uhr) oder per E-Mail buergertelefon@lra-ei.bayern.de.

Ein einmaliges Überschreiten der 100er-Marke nach der erstmaligen Feststellung würde noch nicht bedeuten, dass die Regelungen wieder rückgängig gemacht würden. Dafür wäre eine stabile Entwicklung über 100 notwendig, und zwar erst dann zwingend, wenn diese Grenze 3 Tage in Folge wieder überschritten werden würde.

Die in Aussicht gestellten Öffnungen von Außengastronomie, Theater, Konzerthäusern, Kinos und Kontaktsport im Außenbereich und kontaktfreier Sport im Innenbereich hängen zum einen von der Unterschreitung der 100er-Inzidenz ab und ist somit frühestens ab Dienstag, 11. Mai, möglich. Daneben ist aber die Zustimmung des Gesundheitsministeriums notwendig. Voraussetzung dafür ist, dass das Infektionsgeschehen als stabil oder rückläufig gesehen werden kann. Das Landratsamt Eichstätt wird die Zustimmung sobald als möglich beantragen und hofft auf eine kurzfristige Rückmeldung, so dass auch diese Öffnungsschritte planmäßig erfolgen können. Zum jetzigen Zeitpunkt - insbesondere nach dem Anstieg der Inzidenzzahl am Freitag - ist aber leider noch nicht absehbar, ob etwa die Außengastronomie zum 11. Mai öffnen kann. Möglicherweise fällt die Entscheidung durch das Ministerium auch sehr kurzfristig.

Überall dort, wo ein Nachweis eines Negativtestes notwendig ist, müssen vollständig geimpfte symptomfreie Personen (zwei Wochen nach der letzten Impfung), wie auch genesene Personen, die innerhalb der vergangenen 6 Monate positiv auf das Coronavirus getestet wurden, diesen Nachweis nicht mehr erbringen (gilt nicht für Kliniken, Alten-/ Pflege- und Behinderteneinrichtungen).

Für die geimpften und genesenen Bürger besteht ohnehin die nächtliche Ausgangssperre nicht mehr. Bei den Kontaktbeschränkungen werden vollständig geimpfte Personen oder genesene Personen bei der Maximalzahl der zulässigen Personen nicht mitgezählt. Sind nun etwa die Großeltern schon vollständig geimpft, können beide Kinder mit ihren Kindern (unter 14) gleichzeitig zu Besuch kommen.

Inzwischen sind im Landkreis Eichstätt etwa 38000 Personen erstgeimpft und knapp 10000 Personen haben schon zwei Impfungen erhalten. In den Impfzentren im Landkreis, in Lenting und Eichstätt, ist nach wie vor die Verfügbarkeit des Impfstoffes der alles bestimmende Faktor. Wenn auch die Prioritätsstufe 2 noch nicht vollständig abgeschlossen ist, konnte inzwischen allen über 70-Jährigen ein Impfangebot gemacht werden. Wer 70 Jahre oder älter ist, sich für eine Impfung im Landkreis Eichstätt registriert hat und noch keinen Termin erhalten hat, kann sich beim Impfzentrum unter der Telfonnummer (08421) 980737 oder Impfzentren-Ei@malteser.org melden und erhält dann kurzfristig einen Termin angeboten.

Alle anderen Impfwilligen werden gebeten, für die bei der Registrierung angegebenen Gründe für eine Priorisierung, Nachweise mitzubringen. Sollten diese beim Termin nicht vorgelegt werden können, müssen die Impflinge abgewiesen werden. Wer sich in Priorität 2 etwa als Kontaktperson einer pflegebedürftigen Person angemeldet hat, sollte einen Nachweis über die Pflegestufe durch die Pflegekasse parat haben. Als eine von zwei engen Kontaktpersonen können in Prioritätsstufe 2 oder 3 nur Personen geimpft werden, die Kontaktperson eines pflegebedürftigen Menschen ab 60 Jahren sind oder enge Kontaktperson einer pflegebedürftigen Person mit bestimmten Erkrankungen (wie zum Beispiel Mukoviszidose, Krebserkrankungen, Leberzirrhose, Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa).

Die Impfzentren weisen auch darauf hin, dass wegen der exakten Planung der Impfdosen eine Verschiebung von Terminen, insbesondere von Zweitimpfungsterminen nur in absoluten Ausnahmefällen möglich ist. Ein verschiebbarer dienstlicher Termin, eine Familienfeier oder geplanter Urlaub sind kein Grund, um Impftermine zu verschieben. Auch wenn eine Zweitimpfung früher möglich wäre als der im Impfzentrum gebuchte Termin, kann der Termin nicht vorverlegt werden. In den Impfzentren ist inzwischen eine derart genaue Planung möglich, dass am Abend nur sehr wenige Impfdosen übrig sind, die kurzfristig an Impflinge abgegeben werden, die aufgrund ihrer Priorisierung ohnehin kurzfristig einen Impftermin erhalten würden. Diesbezüglich gibt es keine Warteliste, auf die sich impfwillige Bürger, die keine Prioritätsgründe haben, aufnehmen lassen könnten. Von entsprechenden Nachfragen wird deshalb gebeten Abstand zu nehmen.

EK