Eichstätt
Keine Schreckschusspistole

Schüsse auf dem Frauenberg haben strafrechtliche Konsequenzen für 65-jährigen Eichstätter

19.11.2018 | Stand 23.09.2023, 5:00 Uhr
Das Verfahren zog sich hin, weil der Beschuldigte behauptet hatte, er habe nur eine Schreckschusspistole benutzt. Die Gutachter des Landeskriminalamts kamen allerdings zu dem Ergebnis, dass es sich vielmehr um halbautomatische Pistole gehandelt hat (Symbolfoto). −Foto: Daniel Karmann/dpa

Eichstätt (EK) Ein Vorfall, der im vergangenen Jahr in Eichstätt für Aufsehen und Entsetzen gesorgt hatte, ist nun – nach einigem Hin und Her – juristisch aufgearbeitet. Ein 65-Jähriger wurde per Strafbefehl zu einer einjährigen Freiheitsstrafe mit Bewährung verdonnert. Der Eichstätter war im Juli 2017 am Frauenberg mit Hundebesitzern aneinandergeraten und hatte dabei zwei Schüsse aus einer Pistole abgefeuert.

Wie die Polizei damals geschildert hatte, war der Mann mit seinem fünfjährigen Sohn auf dem Frauenberg unterwegs, als sie auf vier Personen im Alter zwischen 44 und 61 Jahren trafen, die dort ihre Hunde ausführten.   Dabei soll einer der Hunde auf den 64-Jährigen und seinen  Sohn zugelaufen sein. Der Mann hat daraufhin eine Schusswaffe gezogen und die Hundehalter  damit bedroht. Anschließend gab er laut Zeugenangaben zwei Schüsse in die Luft ab. Nach  dem Vorfall meldete er sich  persönlich bei der Polizei. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde die Wohnung des damals 64-Jährigen nach der betreffenden Schusswaffe durchsucht – ohne Erfolg. Es konnten   jedoch eine Pistole und drei Gewehre samt Munition sichergestellt werden. 
 
Wie anschließende Recherchen unserer Zeitung ergaben, war dies nicht die einzige Auseinandersetzung zwischen dem Eichstätter und Hundebesitzern am Frauenberg: Der Mann sei dort einschlägig bekannt und habe Hundehalter, die ihre Vierbeiner frei laufen ließen, mehrfach beleidigt und bedroht, hieß es. Der Einsatz einer Schusswaffe war allerdings eine neue Stufe der Eskalation.
 
Dessen juristisches Nachspiel zog sich nun eine Weile hin, weil sich der Beschuldigte mit Händen und Füßen gegen die Vorwürfe wehrte und auch das Landeskriminalamt (LKA) eingeschaltet werden musste. 
Zunächst hatte das Ingolstädter Amtsgericht Anfang Dezember 2017 per  Strafbefehl wegen vorsätzlichen unerlaubten Führens einer halbautomatischen Schusswaffe in Tateinheit mit Bedrohung und  Nötigung eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem  Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, verhängt. Dagegen legte der 65-Jährige Einspruch ein. Laut Auskunft des Gerichts  bestritt er, dass es sich bei der Tatwaffe um eine halbautomatische Schusswaffe gehandelt habe.  Vielmehr  sei es nur eine Schreckschusswaffe gewesen, was den   schwerwiegendsten Vorwurf  entkräftet hätte. 
 
Allerdings wurde  am Tatort  eine Patronenhülse gefunden, die offensichtlich zu einer halbautomatischen Waffe gehörte. Der 65-Jährige   verwies in diesem Zusammenhang auf  einen  Schießplatz der Polizei, der sich in Tatortnähe befindet. Die gefundene Patrone könne demnach auch daher stammen.   Um dies herauszufinden, wurde das LKA mit einem entsprechenden Gutachten beauftragt. So lange blieb das Verfahren ausgesetzt. 
 
Außerdem behauptete der Beschuldigte, er habe nur auf die Hunde gezielt, nicht auf Menschen.  Die Nötigung soll schließlich darin bestanden haben, dass er sich mit seinem Auto vom Tatort entfernt und dabei die Kontrahenten  zur Seite gedrängt habe. Auch das hatte der 65-Jährige bestritten. Er war  im Übrigen   der Meinung, dass aufgrund der panischen Angst seines fünfjährigen Sohnes vor den Hunden sein Verhalten gerechtfertigt war, wie es vom Amtsgericht weiter hieß.
 
Die Version von der Schreckschusspistole ließ sich nicht lange aufrechterhalten.   Nachdem das Gutachten des LKA zu dem Ergebnis kam, dass es sich bei der Waffe des Angeklagten um eine halbautomatische Selbstladepistole handelte, hat dieser   seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen, wie die Staatsanwaltschaft Ingolstadt auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte. Damit sei der Strafbefehl wegen unerlaubten Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe, Bedrohung und Nötigung rechtskräftig – und demzufolge  auch  die  verhängte Freiheitsstrafe von einem  Jahr mit Bewährung.
 
Die Waffen des 65-Jährigen samt  Waffenbesitzkarte wurden   bereits unmittelbar nach dem Vorfall vorläufig beschlagnahmt und befinden sich  seither beim Landratsamt. Bei einer rechtskräftigen  Verurteilung, wie es jetzt der Fall ist, werde  der Waffenschein entzogen, so die Auskunft der Behörde. 
 

Jürgen Knopp