Eichstätt (EK) Ein Vorfall, der im vergangenen Jahr in Eichstätt für Aufsehen und Entsetzen gesorgt hatte, ist nun – nach einigem Hin und Her – juristisch aufgearbeitet. Ein 65-Jähriger wurde per Strafbefehl zu einer einjährigen Freiheitsstrafe mit Bewährung verdonnert. Der Eichstätter war im Juli 2017 am Frauenberg mit Hundebesitzern aneinandergeraten und hatte dabei zwei Schüsse aus einer Pistole abgefeuert.
Wie die Polizei damals geschildert hatte, war der Mann mit seinem fünfjährigen Sohn auf dem Frauenberg unterwegs, als sie auf vier Personen im Alter zwischen 44 und 61 Jahren trafen, die dort ihre Hunde ausführten. Dabei soll einer der Hunde auf den 64-Jährigen und seinen Sohn zugelaufen sein. Der Mann hat daraufhin eine Schusswaffe gezogen und die Hundehalter damit bedroht. Anschließend gab er laut Zeugenangaben zwei Schüsse in die Luft ab. Nach dem Vorfall meldete er sich persönlich bei der Polizei. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde die Wohnung des damals 64-Jährigen nach der betreffenden Schusswaffe durchsucht – ohne Erfolg. Es konnten jedoch eine Pistole und drei Gewehre samt Munition sichergestellt werden.
Wie anschließende Recherchen unserer Zeitung ergaben, war dies nicht die einzige Auseinandersetzung zwischen dem Eichstätter und Hundebesitzern am Frauenberg: Der Mann sei dort einschlägig bekannt und habe Hundehalter, die ihre Vierbeiner frei laufen ließen, mehrfach beleidigt und bedroht, hieß es. Der Einsatz einer Schusswaffe war allerdings eine neue Stufe der Eskalation.
Dessen juristisches Nachspiel zog sich nun eine Weile hin, weil sich der Beschuldigte mit Händen und Füßen gegen die Vorwürfe wehrte und auch das Landeskriminalamt (LKA) eingeschaltet werden musste.
Zunächst hatte das Ingolstädter Amtsgericht Anfang Dezember 2017 per Strafbefehl wegen vorsätzlichen unerlaubten Führens einer halbautomatischen Schusswaffe in Tateinheit mit Bedrohung und Nötigung eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, verhängt. Dagegen legte der 65-Jährige Einspruch ein. Laut Auskunft des Gerichts bestritt er, dass es sich bei der Tatwaffe um eine halbautomatische Schusswaffe gehandelt habe. Vielmehr sei es nur eine Schreckschusswaffe gewesen, was den schwerwiegendsten Vorwurf entkräftet hätte.
Allerdings wurde am Tatort eine Patronenhülse gefunden, die offensichtlich zu einer halbautomatischen Waffe gehörte. Der 65-Jährige verwies in diesem Zusammenhang auf einen Schießplatz der Polizei, der sich in Tatortnähe befindet. Die gefundene Patrone könne demnach auch daher stammen. Um dies herauszufinden, wurde das LKA mit einem entsprechenden Gutachten beauftragt. So lange blieb das Verfahren ausgesetzt.
Außerdem behauptete der Beschuldigte, er habe nur auf die Hunde gezielt, nicht auf Menschen. Die Nötigung soll schließlich darin bestanden haben, dass er sich mit seinem Auto vom Tatort entfernt und dabei die Kontrahenten zur Seite gedrängt habe. Auch das hatte der 65-Jährige bestritten. Er war im Übrigen der Meinung, dass aufgrund der panischen Angst seines fünfjährigen Sohnes vor den Hunden sein Verhalten gerechtfertigt war, wie es vom Amtsgericht weiter hieß.
Die Version von der Schreckschusspistole ließ sich nicht lange aufrechterhalten. Nachdem das Gutachten des LKA zu dem Ergebnis kam, dass es sich bei der Waffe des Angeklagten um eine halbautomatische Selbstladepistole handelte, hat dieser seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen, wie die Staatsanwaltschaft Ingolstadt auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte. Damit sei der Strafbefehl wegen unerlaubten Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe, Bedrohung und Nötigung rechtskräftig – und demzufolge auch die verhängte Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung.
Die Waffen des 65-Jährigen samt Waffenbesitzkarte wurden bereits unmittelbar nach dem Vorfall vorläufig beschlagnahmt und befinden sich seither beim Landratsamt. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung, wie es jetzt der Fall ist, werde der Waffenschein entzogen, so die Auskunft der Behörde.
Jürgen Knopp