Denkendorf
Innenort und Außenbereich geklärt

Denkendorfer Gemeinderat und Ausschuss befassen sich mit Bebauungsplänen und Bauvorhaben

18.06.2018 | Stand 02.12.2020, 16:13 Uhr
Viele Bauvorhaben gibt es momentan in der Gemeinde Denkendorf. −Foto: Foto: Weigel/dpa (Symbolfoto)

Denkendorf (knh) In seiner jüngsten Sitzung hat sich der Denkendorfer Gemeinderat auch mit einigen Bauangelegenheiten befasst.

Bürgermeisterin Claudia Forster informierte darüber, dass derzeit die Ausschreibung für den Radweg Richtung Dinopark läuft. Baubeginn soll im Juli sein.

Im Ortsteil Dörndorf ist geplant, eine bestehende Werkstatt in einen tierärztlichen Standort umzunutzen. Er soll als Stützpunkt eines Tierarztes für landwirtschaftliche Nutztiere, hauptsächlich Großvieh, dienen. Im Standort befindet sich künftig das Einsatzfahrzeug des Tierarztes, die benötigten Instrumente und Geräte, ein kleiner Waschplatz mit WC und die tierärztliche Hausapotheke. Der Tierarzt wird in Dörndorf sein Einsatzfahrzeug mit den benötigten Instrumenten und Medikamenten beladen und zum Einsatz fahren. In Dörndorf entsteht aber keine Tierarztpraxis mit Publikumsverkehr. Der Gemeinderat begrüßte das Vorhaben und erteilte dem Antrag auf Nutzungsänderung das gemeindliche Einvernehmen.

Das Gremium hatte sich außerdem mit einem Antrag auf Übernahme von Abstandsflächen auf einem gemeindlichen Grundstück im neuen Baugebiet in Schönbrunn zu befassen. Die Bauherren wollen ihr Grundstück so verplanen, dass sie die nach dem Baurecht erforderlichen Abstandsflächen nicht mehr auf dem eigenen Grundstück nachweisen können. Die Abstandsflächen sollen auf einem der Gemeinde gehörenden Grundstücksstreifen zu liegen kommen. Der Gemeinderat hat diesem Antrag zugestimmt.

Bereits im Oktober 2017 hat der Gemeinderat den Beschluss zur Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "SO-Solarpark Dörndorf" gefasst. Ebenfalls wurde beschlossen, im Vorfeld mit dem Antragsteller hinsichtlich der Kostenübernahme für das Bauleitverfahren einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Der Vertrag ist nun unter Dach und Fach und die weiteren Unterlagen für das Bauleitverfahren liegen vor, so dass das Verfahren von der Gemeinde weiter betrieben werden kann. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, das Änderungsverfahren weiter zu betreiben und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

Auf der Tagesordnung stand außerdem erneut die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 Innerortsbereich Denkendorf. In der Aprilsitzung war man sich über die Abgrenzung hinsichtlich Innen- und Außenbereich nicht einig geworden. Damals verlangten die Gemeinderatsmitglieder, dies mit dem Landratsamt zu klären. Eine solche Besprechung hat nun stattgefunden. Als Ergebnis wurde vorgeschlagen, dass der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes an den Umgriff des Flächennutzungsplanes angepasst wird. Dieser erheblich erweiterte Umgriff hat zur Folge, dass eine erneute öffentliche Auslegung nötig ist. Der Gemeinderat hat daher die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erneut durchzuführen.

Weiter ging es in der Sitzung mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 a - e "Innerortsbereich Ortsteile Schönbrunn, Zandt, Bitz, Dörndorf und Gelbelsee". Es stand die Abwägung der im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen an. Mit diesem Thema hat sich der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 5. April befasst. Damals wurde die Abwägung zurückgestellt, da der Gemeinderat keine Entscheidung über Außen- und Innenbereich durch den einfachen Bebauungsplan festlegen wollte. Es sollte nochmals in einem Gespräch mit dem Landratsamt geklärt werden, inwieweit ein einfacher Bebauungsplan eine Abgrenzung nach Innen- und Außenbereich darstellt. Als Ergebnis der Besprechung bleibt festzuhalten, dass die Gemeinde einen einfachen Bebauungsplan festlegen kann. Dieser würde nicht den Innen- oder Außenbereich festlegen. Die Feststellung zu Innen- und Außenbereich würde das Landratsamt vornehmen. Der scharfgezeichnete Umgriff des Bebauungsplanes muss aber weichgezeichnet werden oder soll nicht so parzellenscharf dargestellt werden. Durch den einfachen Bebauungsplan entsteht kein automatisches Baurecht. Das bedeutet, dass der Immissionsschutz bei jedem Einzelbauvorhaben neu zu bewerten ist. Im weiteren Verlauf wog der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen einzeln ab und beschloss für jeden Ortsteil die weichgezeichneten Pläne. Das Verfahren wird weitergeführt.