Hitzhofen
Klare Regelung für Kanalgebühren

Neben zahlreichen Bauangelegenheiten ging es im Gemeinderat um erhöhte Abwassermengen

12.03.2018 | Stand 02.12.2020, 16:42 Uhr

Hitzhofen (jte) Im Mittelpunkt der jüngsten Gemeinderatsitzung in Hitzhofen standen Bauangelegenheiten, die vom Gremium nicht zur Zufriedenheit aller Bauwerber positiv befürwortet werden konnten.

Zum zweiten Mal wurde über einen Antrag auf Vorbescheid zur Feststellung der Bebaubarkeit eines Teilbereichs eines Grundstücks mit Wohnbebauung an der Mühltaler Straße in Hitzhofen beraten. Im Bebauungsplan befindet sich das komplette Grundstück im Außenbereich. Der Grundbesitzer beantragt die Aufnahme eines Teilbereichs von rund 2400 Quadratmetern in den Bebauungsplan. Da ein konkretes Bauvorhaben der Gemeinde noch nicht vorliegt, wurde der Tagesordnungspunkt nach langer Diskussion vertagt. Das Gremium war sich einig, dass Bürgermeister Roland Sammüller und vier Gemeinderäte hinsichtlich der einzubeziehenden Fläche mit dem Grundstückseigentümer ein klärendes Gespräch führen sollen.

Die Errichtung eines Geräteschuppens an der Mühltaler Straße fand keine Zustimmung des Gemeinderates, da nicht alle Befreiungen erteilt wurden. Kein Problem stellt das Pultdach dar, da es im Änderungsverfahren des Bebauungsplans ohnehin vorgesehen ist. Aber: In den Festsetzungen steht, dass "Vorgärten bis zu einer Tiefe von drei Metern von jeglicher Bebauung freizuhalten" sind. Da das Gebäude nur zwei Meter von der Grenze entfernt ist, konnte die Befreiung nicht erteilt werden. Eine Umplanung wurde entsprechend empfohlen.

Die notwendigen Befreiungen erhielt das Baugesuch für ein Doppelhaus mit vier Wohneinheiten am Lerchenweg. Es ging dabei um kleine Abweichungen der Geschossflächen- und Grundflächenzahl sowie um die Kniestockhöhe von einem Meter bis zur Oberkante Pfette.

Der Nutzungsänderung des Erdgeschosses eines Wohnhauses vom Wohnraum in einen Verkaufsraum für Floristik und Dekoration mit Erweiterung und Neubau einer Garage am Inchinger Weg in Hofstetten wurde mit Befreiungen das Einvernehmen erteilt. Es ging dabei um eine geringfügige Abweichung der Baugrenze, der Dachform und der Grenzbebauung.

Der Ausnahme zur Zulassung eines nicht störenden Gewerbebetriebs im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde ebenfalls zugestimmt. Die erforderlichen Stellplätze sind durch die Bauverwaltung im Landratsamt noch festzulegen. Für den Bebauungsplan "Innerorts Hitzhofen" wurde festgelegt, dass vor jeder Garage ein Abstand von mindestens fünf Metern zur straßenseitigen Grundstücksgrenze ohne Einfriedung freizuhalten ist.

Seit einigen Jahren stellen Hauseigentümer beim Ablesen des Wasserzählers oder nach Erhalt des Gebührenbescheids einen erhöhten Wasserverbrauch und - weil daran auch das Abwasser gekoppelt ist - eine erhöhte Kanalgebühr fest. Oftmals ist dies auf fehlerhafte Hausinstallation zurückzuführen. Bisher wurde aus Kulanzgründen für die Abwassergebühren die Hälfte des Mehrverbrauchs durch die Gemeinde übernommen. Die Gemeindeverwaltung benötige jetzt eine klare Regelung, so sah es auch das Gremium: Eine Ermäßigung der Kanalgebühren auf den Durchschnittswert der letzten drei Jahre ist nur noch bei Rohrbrüchen und erhöhtem Wasserverbrauch möglich, wenn nachweislich kein Wasser in die Kanalisation gelangt ist. Eine Ermäßigung ist außerdem nur auf schriftlichem Antrag und Nachweis mittels Bildern möglich. Andere erhöhte Abwassermengen müssen künftig entsprechend dem Wasserverbrauch abgerechnet werden.