Hitzhofen
Häuser mit bis zu sechs Wohneinheiten

Erste Beratungen zur Änderung des Bebauungsplans "Innerorts Hofstetten" im Gemeinderat

17.09.2018 | Stand 02.12.2020, 15:39 Uhr
Die Aufnahme der angrenzenden Grundstücke beiderseits der Kreisstraße in den Bebauungsplan "Innerorts Hofstetten" beantragten die Eigentümer. −Foto: Templer

Hitzhofen (jte) Der Gemeinderat hat die ersten Beratungen zum Änderungsverfahren des Bebauungsplans "Innerorts Hofstetten" aufgenommen, nachdem der Bebauungsplan "Innerorts Hitzhofen" weitgehend abgeschlossen ist.

Als gravierendste Änderung soll eine höhere Verdichtung der Grundstücke in diesem Geltungsbereich ermöglicht werden. Mehrfamilienhäuser bis zu sechs Wohneinheiten sollen zukünftig ermöglicht werden, wenn die Grundstücksgröße entsprechend ist. Für ein Einzelhaus sind 400 Quadratmeter Grundstücksfläche gefordert, für ein Doppelhaus 300 Quadratmeter je Hälfte und für größere Wohnhäuser je Wohneinheit mit über 50 Quadratmeter Wohnfläche 200 Quadratmeter Grundstücksfläche; für kleinere Wohnungen sind es dann 150 Quadratmeter. Auf den Wohnhäusern sollen neben Satteldächern künftig auch Walmdächer zugelassen werden.

Aktuell liegen von Grundbesitzern Aufnahmeanträge für weitere drei Randgrundstücke vor, wie Bürgermeister Roland Sammüller dem Gremium erläuterte. Die Flächen sind zum Teil bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche oder gemischte Baufläche dargestellt. Aufgrund der ungünstigen Hanglage nach Westen ist vor einer Aufnahme in den Geltungsbereich die Entwässerungsmöglichkeit zu prüfen. Der Bestandskanal endet jeweils deutlich vor den drei Grundstücken, so dass der Kanalbau mit erheblichen Kosten erweitert werden müsste. Eine erste Einschätzung des Ingenieurbüros stellte fest, dass sich die Entwässerung aufgrund der Topographie als problematisch darstellt. Zudem sind aus immissionstechnischen Gründen die Hochspannungsleitung (220 KV) und die Kreisstraße nach Pfünz bei den beiden Flächen am Ortseingang zu beachten. Das kann nur durch aufwändige Gutachten geklärt werden, so Sammüller. Die Prüfung der Aufnahme von weiteren Flächen in den Geltungsbereich sollte nur bei Übernahme der Erschließungskosten und eventuell notwendiger Lärmschutzmaßnahmen, sowie der Kosten für notwendige Gutachten durch die Eigentümer realisiert werden. Diesem Vorschlag des Bürgermeisters schloss sich das Gremium an. Der Bürgermeister wurde beauftragt, Gespräche mit den Eigentümern zu führen. Zusätzlich ist die weitere Aufnahme von Gartengrundstücken zu prüfen. Eine pauschale Aufnahme sollte nicht vorgenommen werden, da waren sich alle einig.

Der Außenbereich des Kindergartens in Hofstetten solle auf dessen Antrag hin umgestaltet werden. Darin wird um die Umsetzung von drei Maßnahmen gebeten: Die Verlegung eines bestehenden Fahrzeugparcours, die Beseitigung einer Schneebeerenhecke und die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Gebäude. Allen Themen wurde zugestimmt. Für den gepflasterten Weg wird das Material von der Gemeinde gestellt, der Personaleinsatz soll überwiegend von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer mit Unterstützung des Bauhofs erfolgen. Die Beseitigung der Schneebeerenhecke kann Anfang Oktober vorgenommen werden. Der barrierefreie Zugang mittels Rampe wurde vom Rathauschef bereits beauftragt.

Der Gemeinderat betrachtet die Einhebung von Vorauszahlungen auf die Erschließungsbeiträge grundsätzlich als Geschäft der laufenden Verwaltung. Aufgrund der Haushaltssituation ist die Gemeinde Hitzhofen nicht in der Lage, die Herstellung der Erschließungsanlage bis zur Endabrechnung vorzufinanzieren. Mit der Einhebung einer Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag wird die Vorfinanzierungslast gemindert. Der Einhebung von Vorauszahlungen auf den Erschließungsbeitrag für die Baugebiete "Zur Veitskapelle BA 01" und Schulstraße, sowie "Sonnenhang II" stimmte das Gremium geschlossen zu.

Im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzeptes finden weitere Workshops im Rathaus statt, wozu alle interessierten Bürger eingeladen sind: am 23. Oktober zum Themenblock Innenentwicklung und Rad-/Wanderwege sowie am 25. Oktober zu den Themen Mobilität und Soziales.
Die Kanalsanierung beginnt Mitte September, wozu auch das Betreten privater Grundstücke notwendig sein wird, informierte Sammüller und bittet um Verständnis bei Behinderungen auf den Straßen.