Eichstätt
Parteien im Finanzskandal gehen weiter aufeinander los

Finanzskandal: Bistum wehrt sich gegen Anwaltsäußerungen

28.06.2018 | Stand 02.12.2020, 16:10 Uhr
Der Finanzskandal brodelt weiter im und um das Bischöfliche Ordinariat. −Foto: Schneider

Eichstätt (EK) Die Parteien im Finanzskandal des Bistums gehen weiter aufeinander los: Nachdem der Verteidiger des früheren stellvertretenden Finanzdirektors des Bistums Eichstätt, Professor Ulrich Ziegert, bereits vor einigen Wochen die Diözese scharf angegriffen hatte, wehrt sich nun das Ordinariat erneut mit einer öffentlichen Stellungnahme.

Anwalt Ziegert hatte unserer Zeitung nach der Freilassung seines Mandanten erklärt: "Das Bistum stellt die Umstände in der Strafanzeige und generell sachlich falsch dar." So habe man "in keiner Weise" eine konservative oder gar zurückhaltende Anlagestrategie verfolgt. Bereits bevor sein Mandant beim Bistum tätig geworden sei, habe man "äußerst riskante Anlageformen" gewählt. Zudem habe man "beispielsweise ein inflationsbereinigtes Renditeziel zwischen acht und zehn Prozent angestrebt". Diese Ziele seien "im Wissen um die damit verbundenen Risiken" verfolgt und dann auch fortgeschrieben worden.

Die Anwälte der Diözese haben nun am Donnerstagmittag mit einer Presseerklärung darauf reagiert: "Der Verteidiger des beschuldigten ehemaligen Mitarbeiters der Diözese Eichstätt unternimmt in jüngster Zeit den Versuch, seinen Mandanten dadurch zu entlasten, dass er unter anderem dem Bischof von Eichstätt vorwirft, von dem Mitarbeiter Risikoanlagen dadurch gefordert zu haben, dass nur unter Inkaufnahme von Risiken erreichbare Renditeziele zwischen acht und zehn Prozent vorgegeben worden seien."

Die Einlassungen des Verteidigers bediene sich "urkundlich belegt wissentlich der Unwahrheit, um den Bischof von Eichstätt zu schädigen und von eigenem Fehlverhalten abzulenken", heißt es in einer am Mittag vom Ordinariat verbreiteten Erklärung. "Tatsächlich habe es dieses Renditeziel nie gegeben." Zum Zeitpunkt Gewährung der "ermittlungsgegenständlichen Darlehen" habe sie "Inflation plus zwei Prozent" betragen. Darüber hinaus wurde demgegenüber ausdrücklich das Gebot der Risikominimierung und Vermögenserhaltung festgeschrieben. "Hinzutritt, dass der Bischof von Eichstätt ab dem Jahr 2011, somit Jahre vor den ermittlungsgegenständlichen, überwiegend ungesicherten Darlehen im Gesamtvolumen von circa 60 Millionen US-Dollar nicht mehr Mitglied des für die Genehmigung der generellen Anlagerichtlinien zuständigen Vermögensverwaltungsrats war."

Anwalt Ulrich Ziegert bleibt bei seinen Äußerungen, wie er unserer Zeitung bereits am Mittwochabend mitteilte: "Die Erzählung von der konservativen Anlagestrategie ist eine Legendenbildung. Wer eine Renditeerwartung von acht bis zehn Prozent nach Inflation protokolliert, dokumentiert seine Gier, nicht aber seine konservative Anlageorientierung." Die Renditeerwartung von acht bis zehn Prozent seien in einer Sitzung am 5. Mai 2009 definiert worden. Nach Angaben des Bistums Eichstätt habe es in jener Zusammenkunft des Vermögensverwaltungsrates einen Vorschlag zur künftigen Anlagestrategie in Sachwerten und unter Einbeziehung einer professionellen Vermögensverwaltung gegeben. "Dieser Vorschlag der Finanzkammer enthielt den beiläufigen Hinweis auf eine Renditeerwartung in Höhe von acht bis zehn Prozent." Beschlossen wurde laut Bistum dann im November allerdings "eine 2 bis 3 drei Prozent über der Rendite für drei- bis fünfjährige deutsche Staatsanleihen liegende Rendite".