Eichstätt
Festhalten am Gemeinschaftshaus

Sitzung des Gemeinderats Böhmfeld - Neubau allerdings ohne Keller für Schützenheim

02.09.2021 | Stand 23.09.2023, 20:37 Uhr
Elena Ostermeier
Die aktiven Frauen und Männer der Feuerwehr Böhmfeld sind es zwar gewohnt, sich im Ernstfall zwischen Einsatzfahrzeug und Garderobe auf engstem Raum umzuziehen. Dass diese Zustände aber längst nicht mehr der Norm entsprechen und auch gefährlich werden können, bescheinigte jetzt auch die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB). −Foto: Ostermeier

Böhmfeld - "Fehlende Rauchabsauganlage, fehlende Umkleiden und Duschen, fehlende Stellplätze für die ausrückenden Kräfte, Boden nicht rutschfest" - mit dieser unvollständigen Aufzählung aus dem Prüfbericht der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) über den Zustand des derzeitigen Böhmfelder Feuerwehrhauses an der Hauptstraße wollte Bürgermeister Jürgen Nadler (SPD/FW) gleich zu Beginn der jüngsten Gemeinderatssitzung keine Zweifel und keine neue Diskussion aufkommen lassen, ob man ein neues Feuerwehrhaus brauche. Auch nach dem Ausstieg des Schützenvereins aus dem Projekt soll es für die Freiwillige Feuerwehr und das Rote Kreuz zügig weitergehen.

Klaus Koller (CSU/UW) war der gleichen Meinung und forderte, das Gemeinschaftshaus ohne Wenn und Aber zu bauen - "sofern man nach der öffentlichen Ausschreibung im Kostenrahmen bleibt". Das Architekturbüro Kolbinger (Ingolstadt) legte eine Neuberechnung der Kosten vor: Durch den Wegfall des Kellergeschosses, in dem das Schützenheim untergebracht gewesen wäre, ergibt sich eine Ersparnis von rund 290 000 Euro bei einem Gesamtvolumen von nunmehr 3,4 Millionen Euro. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage müsse man allerdings mit einer Kostensteigerung um etwa zehn Prozent rechnen. Die bisher angefallenen Planungskosten belaufen sich auf knapp 150 000 Euro.

Gemeinderat Josef Stelz (SPD/FW) äußerte Bedenken, weil die Unterkellerung entfallen soll: "Wir versiegeln schließlich eine riesengroße Fläche." Jedoch weder in der Sitzung selbst noch im Vorfeld stellte sich eine zündende Idee für eine sinnvolle Ersatznutzung des Kellergeschosses ein.

Am Ende der Diskussion beauftragten die Gemeinderäte einstimmig das Architekturbüro Kolbinger, den reduzierten Bauantrag umgehend beim Landratsamt einzureichen und die Ausschreibung zügig vorzubereiten. Das Bauprojekt umfasst nunmehr den Neubau eines Feuerwehrhauses mit vier Stellplätzen und den dazugehörigen Räumen, einer BRK-Garage im Erdgeschoss sowie Schulungs-, Aufenthalts- und Lagerräume im Obergeschoss.

Für die Fläche, auf der das Gemeinschaftshaus errichtet werden soll, läuft derzeit das Verfahren der Bauleitplanung. Die in der Juli-Sitzung behandelten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange waren zwischenzeitlich in den Planentwurf eingearbeitet worden, sodass der Gemeinderat seine Billigung aussprechen konnte. Im nächsten Schritt wird der überarbeitete Entwurf nochmals öffentlich ausgelegt.

Erstmals beschloss der Gemeinderat eine "Satzung über die Kosten des naturschutzrechtlichen Ausgleichs" für künftige Baugebiete. Da die Schaffung von Bauplätzen einen negativen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt, müssen innerhalb und außerhalb des Baugebietes Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden. Dies geschieht durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Dazu zählen beispielhaft die Anpflanzung standortheimischer Gehölze, die Schaffung von Streuobstwiesen, die Entsiegelung befestigter Flächen sowie die Umwandlung von Ackerland in Magerrasenflächen.

Mittels besagter Satzung kann sich die Gemeinde die entstehenden Kosten künftig von den Eigentümern der Bauplätze erstatten lassen, auf denen die "schädlichen" Eingriffe zu erwarten sind. Als Verteilungsmaßstab dient die zulässige Grundfläche, also der überbaute Teil eines Grundstücks. Auch bei diesem Thema waren sich alle Gemeinderäte einig.

EK

Elena Ostermeier