Pollenfeld
Nahwärmenetz für neues Baugebiet

Pollenfelder Gemeinderat befasste sich auch mit der Verbesserung von Feldwegen

20.11.2019 | Stand 02.12.2020, 12:34 Uhr
Im Westen von Seuversholz wird im Rahmen der Flurneuordnung ein steiler Abschnitt eines Feldwegs asphaltiert, um wiederkehrende Kosten für die Instandhaltung zu vermeiden. −Foto: Fries

Pollenfeld (fsg) In seiner jüngsten Sitzung erhielt der Gemeinderat Pollenfeld Informationen über eine mögliche Nahwärmeversorgung für das kommende Baugebiet "Schlaggrub II" in Pollenfeld.

Auf Einladung der Gemeinde zeigte Max Riedl vom Genossenschaftsverband Bayern Möglichkeiten auf, wie man ein Wärmenetz insbesondere genossenschaftlich organisieren könnte. Das Gremium war sich einig, sich weiter mit der Thematik befassen zu wollen. In einer der nächsten Sitzungen wird man von Fachleuten weitere Information dazu einholen.

Als weiterer Punkt standen Anträge der Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung Seuversholz auf dem Programm. Um die Befahrbarkeit der Feldwege mit immer größer werdenden landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen zu verbessern, ohne Schäden auf Privatgrundstücken zu verursachen, beabsichtigt der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, an etwa 35 Einmündungen die Wegtrompeten zu vergrößern. Außerdem ist im südlichen Bereich geplant, einen Wendehammer mit circa 200 Quadratmetern anzulegen. Zur Realisierung werden Grundstücke der Gemeinde benötigt. Dem stimmte der Gemeinderat nach kontroverser Diskussion mehrheitlich zu. Der zweite Antrag der Teilnehmergemeinschaft betraf die mögliche Asphaltierung eines Feldwegs entlang einer Steigung, der bei Regen immer wieder ausgewaschen werde und damit für die Wiederherstellung laufende Kosten verursacht. Seitens des Amts für ländliche Entwicklung Oberbayern ist im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens eine Förderung möglich. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt allerdings 25 Prozent der Kosten. Weil sich das 175 Meter lange Wegstück auf der geplanten Trasse eines Radwegs befindet, stand noch zur Diskussion, ob man diese Maßnahme abwarten möchte. Da jedoch zeitlich nicht absehbar sei, wann eine staatliche Förderung des Radwegebaus möglich ist, stimmte der Gemeinderat der Realisierung der Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt zu.

Für die Kommunalwahl 2020 war die Berufung eines Stellvertreters des Wahlleiters Bürgermeister Wolfgang Wechsler notwendig. Dazu wurde Altbürgermeister Willibald Schneider vom Gremium einstimmig bestellt. Zu Beisitzern des Wahlvorstands und deren Vertreter benannten die Gruppierungen im Gemeinderat folgende Personen: Reinhard Schneider und Michael Schmidt, beide FWG, sowie Michael Frey und Daniel Wittmann, beide CSU.

Zwei Bauvorhaben standen ebenfalls auf dem Programm der Sitzung. Am Rosenweg in Sornhüll möchte ein Bauherr das Dach der bestehenden Maschinenhalle erhöhen. Im Gewerbegebiet Preith plant die Firma Bosch den Neubau einer Zelthalle als Verladehalle im Anschluss an das bestehende Gebäude. Für beide Bauanträge erteilte das Gremium das gemeindliche Einvernehmen.

Einhellig abgesegnet wurde auch der Mietvertrag der Gemeinde mit der Katholischen Kindertageseinrichtung Ingolstadt gemeinnützige GmbH für den Kindergarten Preith. Bekanntlich wird die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung zum 1. Januar 2020 von der Kirchenverwaltung Preith auf diese Organisation übergehen. Da die Gemeinde Eigentümer des früheren Schulgebäudes ist, ist eine Vereinbarung über die künftige Nutzung notwendig. Wesentlicher Inhalt des vorerst auf fünf Jahre befristeten Mietvertrags ist die mietfreie Nutzung des Kindergartens durch den Träger, der allerdings die anfallenden Betriebskosten selbst tragen muss. Darüber hinaus ist im Vertrag noch geregelt, dass der neue Träger die Gemeinde mindestens einmal jährlich über bestimmte Entwicklungen und Veränderungen, die die Einrichtung betreffen, informieren muss. Hierbei handelt es sich um die Höhe der Kindergartenbeiträge, die Erweiterung der Einrichtung und die Aufnahme neuer Angebote, die Entscheidungen über die Anstellung von Personal oder den Wechsel der Einrichtungsleitung sowie ein absehbares Defizit im laufenden Berichtsjahr.