Eichstätt
Stadtrat lehnt Bürgerbegehren ab

Genug Unterschriften gegen die Sparkassenfusion, aber "keine rechtliche Relevanz mehr"

19.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:46 Uhr
Im Einwohnermeldeamt zählten Maria Pfuhler (links) und Lea Holzschuh gestern die Stimmen zum Bürgerbegehren gegen die Sparkassenfusion aus: 989 waren gültig, 40 mehr als nötig. −Foto: Chloupek

Eichstätt (EK) Der Eichstätter Stadtrat hat in seiner Sondersitzung gestern Abend das Bürgerbegehren gegen die Fusion der Sparkassen Eichstätt und Ingolstadt mit zwölf gegen sieben Stimmen abgelehnt, und zwar mit der Begründung, dass ihm "keine rechtliche Relevanz mehr" zukomme.

Die nötige Anzahl der gültigen Unterschriften hatten Initiator Wolfram Ruoff und seine Mitstreiter bis zum Sitzungstermin doch noch erreicht: 989 gültige Stimmen wurde bis gestern, 18 Uhr, registriert, 40 Unterschriften mehr als die nötigen 949 Unterschriften - von neun Prozent der Bürger. Diese formale Vorgabe wäre also erfüllt gewesen. Allerdings scheiterte die Zulassung des Begehrens in der Sitzung dann an der Fragestellung: "Sind Sie dafür, dass der Stadtrat der Stadt Eichstätt alles unternimmt, um die geplante Fusion der Sparkassen Eichstätt und Ingolstadt zu verhindern". Denn diese Fragestellung sei inzwischen irrelevant, da die Fusion zum 1. Januar bereits vollzogen sei. So fasste Oberbürgermeister Andreas Steppberger die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung zusammen. Und dieser Auffassung hat sich gestern Abend nach erneuter kontroverser Diskussion auch die Stadtratsmehrheit angeschlossen. In der Begründung, weswegen der Stadtrat das Begehren nicht zulassen könne, heißt es unter anderem: "Nach Prüfung der Fragestellung kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren als unzulässig . . . zurückzuweisen ist, da es auf ein Ziel gerichtet ist, das zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulässigkeit . . . nicht mehr verwirklicht werden kann. . . . Es widerspräche dem Zweck des Bürgerbegehrens, einen Bürgerentscheid herbeizuführen, obwohl er nicht mehr vollzogen werden kann." Eine "nachträgliche Änderung der Fragestellung" scheide "grundsätzlich aus", heißt es in der Erklärung weiter. Man könne das formulierte Ziel des Begehrens, eine Fusion zu verhindern, nicht zum Beispiel in eine "Rückabwicklung" umdeuten, denn dadurch würden "neue Fragestellungen aufgeworfen, über die sich die Initiatoren möglicherweise keine Gedanken gemacht haben und die auch vom Willen der Bürgerinnen und Bürger, die das Begehren unterzeichnet haben, nicht umfasst sind." Die Rechtsaufsichtsbehörde, also das Landratsamt, habe diese Auffassung am Mittwoch gegenüber der Stadt bestätigt und "schriftlich mitgeteilt, dass das . . . Bürgerbegehren mit der vorliegenden Fragestellung als unzulässig anzusehen ist, da dieses Begehren auf eine Verhinderung der Sparkassenfusion abzielt, die jedoch bereits am 01.01.2017 in Kraft getreten ist."

Arnulf Neumeyer, Christian Alberter und Fred Pfaller (SPD) fragten im Rahmen der kontroversen Debatte auch, was passieren würde, wenn der Stadtrat das Begehren nun dennoch zulassen würde. Oberbürgermeister Andreas Steppberger (FW) erklärte: "Ich würde diesen Beschluss nicht vollziehen und der Rechtsaufsicht vorlegen", da ein solcher Beschluss juristisch eben nicht zulässig sei. Horst Bacherle und Elisabeth Gabler-Hofrichter (CSU) betonten dagegen unter anderem, dass der Stadtrat den 989 Bürgern, die unterzeichnet hätten, verpflichtet sei. Dieser Bürgerwille dürfe nicht "einfach so vom Tisch" gewischt werden. OB Steppberger erklärte dazu: "Es wird aber etwas gewollt, was nicht zulässig ist."

Rudolf Engelhard (CSU) bedauerte, dass eine Zulassung des Begehrens juristisch offenbar nicht möglich sei, "wir können aber nicht gegen Rechtslage entscheiden". Auch Klaus Bittlmayer und Oliver Haugg (beide Grüne) bemerkten, dass das Bürgerbegehren wohl "einfach zu spät" gekommen sei. Bittlmayer sagte, gerade weil ein Bürgerbegehren ein wichtiges demokratisches Instrument sei, dürfe es nicht ins Absurde geführt werden - und das würde mit einer Fragestellung, die sich auf bereits vollzogene Tatsachen bezieht, geschehen. Sollten Wähler im März zu einem Bürgerentscheid zur Verhinderung einer Fusion gerufen würden, die bereits vollzogen worden ist, dann wäre das "keine Demokratie, sondern Verarsche", sagte Bittlmayer.

Das sieht der Initiator des Begehrens, Wolfram Ruoff, anders. Gegenüber unserer Zeitung erklärte er am Rande der Sitzung auf Anfrage, dass seiner Rechtsauffassung nach die Fusion eben noch nicht vollzogen sei (wir berichteten). Außerdem vertritt er die Ansicht, dass man eine Fusion wieder rückgängig machen könne: "Ein Weltkonzert wie Daimer-Crysler hat sich auch wieder getrennt, dann wird das bei zwei Provinzbanken auch möglich sein." Ruoff teilte mit, dass er das Verfahren der Staatsanwaltschaft Ingolstadt bereits zur Prüfung geschickt habe und als nächsten Schritt eine Klage beim Verwaltungsgericht einreichen werde. Sollte die "wider Erwarten" scheitern, dann erwäge er ein neues Bürgerbegehren - mit anderer Fragestellung.

Willi Reinbold (ÖDP) gab unter "Verschiedenes" noch zu bedenken, dass "erneut wieder falsche Behauptungen" auf den Tisch gekommen seien; offenbar bezog er sich auf eine Wortmeldung Horst Bacherle (CSU), der den bereits widerlegten Vorwurf der Befangenheit von Stadträten (wir berichteten) wiederholt hatte. OB Steppberger bemerkte: "In dieser Sache ist schon vieles wiederholt falsch behauptet worden."