Eichstätt
"Sicherheit vor Rentabilität"

Kreis- und Stadtkämmerer erklären, wie sie die kommunalen Gelder anlegen

14.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:49 Uhr

Eichstätt (EK) Der Finanzskandal des Bistums wirft auch die Frage auf: Wie legen Kommunen eigentlich - gerade in Zeiten der Niedrig- und Strafzinsphase - ihre Gelder an? Kreiskämmerer Thomas Netter und Stadtkämmerer Herbert Rehm betonen unisono: "Beim Anlegen geht Sicherheit vor Rentabilität."

Diese Prämisse ist auch in einer eigenen Dienstanweisung festgelegt. Und: "Dieser Satz galt schon unter meinem Vorgänger Werner Klein", sagt Netter. Und er sei froh, diese Linie erst im vergangenen Herbst durch die Kreisgremien bestätigt bekommen zu haben. Wie der entsprechenden Dienstanweisung für die Finanzverwaltung zu entnehmen ist, "hat die Mussvorschrift der ausreichenden Sicherheit Vorrang vor der als Sollvorschrift geltenden Forderung nach einem angemessenen Ertrag". Für Thomas Netter (kleines Foto, links: Schneider) heißt das: Wenn die Anlageform sicher ist, muss er "im schlimmsten Fall Negativzinsen in Kauf nehmen". So hat der Landkreis vergangenes Jahr für seine Rücklagen von insgesamt rund 83 Millionen Euro (Details siehe Kasten) rund 174 000 Euro Zinsen bekommen und 2700 Euro Negativzinsen bezahlen müssen.

Dass die Finanzaffäre in der katholischen Kirche auch im Landkreis aufgeschreckt hat, kann man wohl an der vergangene Woche stattgefundenen (nicht öffentlichen) Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses beschreiben: Wie Netter berichtet, habe man rund eine Stunde lang über die Anlageformen und die Gelder, die dort hinterlegt sind, diskutiert.

Über dieses Rücklagevermögen des Landkreises kann Netter übrigens nicht alleine verfügen: "Ich habe keine einzige Vollmacht auf irgendein Konto." Er könne zwar entscheiden, was wie angelegt wird. Aber freigeben kann die Gelder nur der Leiter der Kreiskasse. "Diese Trennung zwischen Anordnung und Kassenwesen ist sehr wichtig", betont Netter. Sie wird übrigens auch bei der Stadt Eichstätt so gehandhabt, erklärt deren Kämmerer Herbert Rehm (kleines Foto rechts: Schneider). Das sei auch gar nicht anders möglich.

Netter ist dabei eines wichtig: "Bei den Geldern, die man treuhänderisch verwaltet, muss man einen hohen Sicherheitsstandard ansetzen." Zudem müsse man - auch als Kommune - "organisatorisch einen Rahmen schaffen mit klaren Anweisungen und Regularien für die Überprüfung". Im Landkreis gebe es mehrere Prüfinstanzen, erklärt der Kreiskämmerer: Wenn eine Bank mit dem Landkreis über Geldanlagen ins Geschäft kommen wolle, werde dieser die entsprechende Dienstanweisung übersandt. "Dann weiß sie schon mal, was wir dürfen und was nicht."

Dort ist beispielsweise auch genau festgelegt, dass nur bei inländischen Banken und nur in Euro angelegt werden darf. Zudem sind nur Sicht- und Termineinlagen, Tagesgeldkonten, Spareinlagen und Sparbriefe sowie Anleihen und Schuldscheindarlehen zugelassen.

Wichtigste Voraussetzung: "Die Herausgeber der Papiere müssen ein Mindestrating aufweisen", zudem müssten entsprechende Sicherungssysteme greifen können. Dazu zählt laut Netter unter anderem der Einlagensicherungsfonds öffentlicher Banken.

Eine Mitarbeiterin der Kreiskämmerei - gelernte Sparkassenbetriebswirtin - prüft die vorliegenden Angebote, filtert aus und legt sie dem Kämmerer vor. Der wiederum gleicht alles mit seinen Planungen ab, reicht die Unterlagen wieder an die Mitarbeiterin zurück. Erst wenn eine weitere Prüfung vorgenommen wurde, kann der Leiter der Kreiskasse die Gelder anweisen.

Die Kreisrechnungsprüfung - praktisch die Innenrevision des Landkreises - bekommt die Zahlen natürlich auch zu Gesicht, ebenso wie der Rechnungsprüfungsausschuss (Zusammensetzung siehe Kasten) und die alle fünf bis sieben Jahre kontrollierende sogenannte überörtliche Rechnungsprüfung. Die kommt von außen und durchforstet die Jahresrechnungen auf Unstimmigkeiten.

Auch die Stadt Eichstätt, die zwischen fünf und zehn Millionen Euro eher kurzfristig anlegt, hält sich an diese Prüfinstanzen, wenngleich die Vorschläge für Geldanlagen vom Kassenverwalter kommen. Derzeit sei man vor allem im Festgeldbereich "risikolos" unterwegs. Die Anlagepapiere werden zur Unterschrift dem Kämmerer und dem Oberbürgermeister vorgelegt, erläutert Rehm. Im Gegensatz zum Landkreis gibt es bei der Stadtverwaltung aktuell noch keine Anlagerichtlinien. Die seien aber bereits in Arbeit, "unabhängig von der Finanzaffäre im Bistum", wie Rehm sagt. Hier habe man schon vor Längerem mit der Erarbeitung begonnen.

In der Diözese Eichstätt hat wie mehrfach ausführlich berichtet der frühere stellvertretende Finanzdirektor über zwei Jahre lang Gelder in Höhe von rund 60 Millionen US-Dollar in ungesicherten Immobilienkrediten in den Vereinigten Staaten anlegen können. Durch eine Strafanzeige, die der Bischof persönlich angeordnet hat, kam der Stein ins Rollen. Der Beschuldigte sitzt seit gut zwei Wochen in Untersuchungshaft, zusammen mit seinem Geschäftspartner aus den USA. Aussagen des Bistums zufolge ging man nach dem Motto "Vertrauen statt Kontrolle" vor.