Eichstätt
Neue Regeln bei der Steuer

13.12.2017 | Stand 02.12.2020, 17:04 Uhr

Eichstätt (EK) Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2017, also ab 1. Januar 2018, für die elektronische Übermittlung von Unternehmer-Steuererklärungen und Gewinnermittlungen neue Regeln.

Darauf weist Christian Neumüller, Leiter des Finanzamtes Eichstätt, hin.

Unternehmer können ab dem 1. Januar 2018 die Umsatzsteuerjahreserklärung, die Gewerbesteuererklärung und die Einnahmeüberschussrechnung (Anlage EÜR) nur noch elektronisch beim Finanzamt abgeben. Zu den Unternehmern gehören auch die Betreiber von Photovoltaikanlagen. Die Einnahmeüberschussrechnung (Anlage EÜR) ist vollständig und detailliert auszufüllen. Eine Zusammenfassung von Beträgen ist nur zugelassen, wenn keine detaillierte Eingabemöglichkeit vorhanden ist. Damit die Steuererklärung elektronisch authentifiziert abgegeben werden kann, wird ein von ELSTER unterstütztes Zertifikat benötigt. Zertifikat und Software sind durch Registrierung bei "Mein ELSTER" unter www.elster.de" class="more"%> kostenlos erhältlich. Das Zertifikat lässt sich auch mit allen bekannten kommerziellen Softwareprogrammen verwenden.

Da der Registrierungsvorgang wegen der erforderlichen persönlichen Identifizierung etwas Zeit in Anspruch nimmt, empfiehlt Neumüller, sich möglichst bald zu registrieren.