Eichstätt
Gewerbegebiet außen vor

Kommunalaufsicht schreitet ein: Verkaufsoffene Sonntage wohl künftig nicht mehr in der Sollnau

15.01.2016 | Stand 02.12.2020, 20:19 Uhr

Zu Gelegenheiten wie dem Ostermarkt mit verkaufsoffenem Sonntag (hier ein Bild von 2015) strömen traditionell Tausende Besucher in die Altstadt - aber auch ins Gewerbegebiet Sollnau. Dort sollen die Geschäfte sonntags nicht mehr öffnen dürfen, fordert die Kommunalaufsicht, weil sie nichts mit dem Anlass zu tun hätten. - Foto: Archiv/Knopp

Eichstätt (EK) Die verkaufsoffenen Sonntage in Eichstätt werden wohl künftig ohne das Gewerbegebiet Sollnau über die Bühne gehen müssen. Darauf hat die Kommunalaufsicht des Landratsamts die Stadt hingewiesen. Grund sind die Ergebnisse einer Umfrage.

Eigentlich sollte das übliche Prozedere um den am 13. März anstehenden Ostermarkt in der Sitzung des Hauptausschusses routinemäßig abgewickelt werden. Überraschend war allerdings kurz vor Beginn eine Mail der Kommunalaufsicht im Rathaus eingetrudelt, so Oberbürgermeister Andreas Steppberger. Die Quintessenz: Bei allen künftigen verkaufsoffenen Sonntagen müsse das Gewerbegebiet Sollnau herausgenommen werden. Bekanntlich gibt es in Eichstätt jährlich drei verkaufsoffene Sonntage: zum Ostermarkt, zum Kirchweihmarkt und zum ersten Advent, solange dieser auf den November fällt.

Wie Ordnungsamtsleiter Karl Ziegelmeier präzisierte, hatte es im Rahmen des vergangenen Adventsmarkts eine Umfrage gegeben, um die Besucherströme genauer zu erfassen. Konkret ging es darum, ob die Leute wegen des Adventsmarkts oder eher wegen der Einkaufsmöglichkeiten in der Sollnau in die Stadt kommen. 569 Personen waren an zwei Stellen in der Innenstadt und an zwei weiteren im Gewerbegebiet befragt worden. Veranlasst hatte dies die Regierung von Oberbayern, nachdem der Kreisverband der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) dort hartnäckig wegen des Sonntagsschutzes insistiert hatte. Federführend bei der Umfrage war das Landratsamt.

Wie eine Nachfrage unserer Zeitung dort ergab, fällt das Ergebnis ziemlich eindeutig aus: Diejenigen, die im Gewerbegebiet waren, interessierte der Adventsmarkt am Domplatz relativ wenig. Beides - Sollnau und Adventsmarkt - sei also nicht miteinander zu verbinden, so Manfred Schmidmeier vom Landratsamt. Denn die wichtigste Regel lautet: Verkaufsoffene Sonntage müssen "anlassbezogen" sein.

Die Konsequenz: Der sogenannte "räumliche Geltungsbereich" für Ladenöffnungen müsse auf die Altstadt beschränkt werden, erläuterte Karl Ziegelmeier. Bisher hatte er immer das gesamte Stadtgebiet umfasst. Dabei dürfte die Beschränkung relativ großzügig ausfallen: Ziegelmeier sprach von einem "großen Ring um die Altstadt" - inklusive Spitalstadt und Weißenburger Straße. Demnach könnten also auch die dortigen Geschäfte und Supermärkte an den betreffenden Sonntagen öffnen. Genaueres wird es aber erst in knapp zwei Wochen geben, wenn sich der Stadtrat des Themas annimmt.

Im Hauptausschuss kam es schon mal zu einer kurzen, kontroversen Debatte: "Dreimal vier Stunden Öffnung im Jahr sollen ein Problem sein", fragte Rudi Engelhard (CSU) eher rhetorisch. Dann dürfte es auch keinen Oster- oder Adventsmarkt an Sonntagen geben, denn an den Ständen müssten ja auch Leute arbeiten. Für Engelhard "ein Widerspruch". Willi Reinbold (ÖDP) warnte dagegen vor "amerikanischen Verhältnissen", nämlich Öffnungszeiten rund um die Uhr: "Wir haben in unserer abendländischen Kultur noch etwas anderes zu tun, als einzukaufen." Wolfgang Wollny (Grüne) begrüßte die räumliche Beschränkung: "Die verkaufsoffenen Sonntage sollen schließlich den Händlern in der Altstadt zugutekommen."