Eichstätt
Entzünden von Feuer im Wald: Mit oder ohne Erlaubnis?

11.08.2017 | Stand 02.12.2020, 17:39 Uhr

Eichstätt (EK) Immer wieder heulten in den vergangenen Tagen in den Dörfern die Sirenen, weil unklare Rauchentwicklungen in und um Wälder an die Leitstellen gemeldet wurden. Die Nachschauen der Feuerwehren ergaben in den meisten Fällen beaufsichtigte Feuer.

Wie David Vogl vom Brand- und Katastrophenschutz im Landratsamt unserer Zeitung auf Anfrage sagte, dürfen Waldbesitzer und von ihnen beschäftigte Personen "in ihrem eigenen Wald offene Feuerstätten betreiben oder errichten, ein unverwahrtes Feuer anzünden oder betreiben", um etwa Waldabfälle oder käferbefallene Bäume zu verbrennen. Der Waldbauer dürfe dieses Feuer allerdings nicht "ohne ausreichende Sicherungsmaßnahmen unbeaufsichtigt lassen".

Falls es sich um keinen Waldbesitzer handelt, muss eine Erlaubnis des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorliegen, um etwa ein Lagerfeuer im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon zu entzünden. Gemeldete Feuer werden durch die Feuerwehr abgelöscht.

"Sollten Personen im Wald ein beaufsichtigtes Feuer entdecken, ist in der Regel keine weitere Veranlassung notwendig", erklärt Vogl. Sollte es sich aber um ein unbeaufsichtigtes Feuer handeln, ist umgehend die Integrierte Leitstelle unter der Notrufnummer 112 zu informieren. Der Melder sollte "die Örtlichkeit möglichst genau beschreiben", um dem Disponenten und der Feuerwehr entsprechende Anhaltspunkte zu geben.