Sornhüll
Ehemalige Schule in die Denkmalliste aufgenommen

Sitzung des Gemeinderats Pollenfeld - Dorfgemeinschaftshaus in Sornhüll geplant

03.06.2020 | Stand 02.12.2020, 11:14 Uhr
Das ehemalige Schulhaus in Sornhüll wurde vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege in die Denkmalliste aufgenommen −Foto: Fries Siegfried, Fries, Siegfried, Pollenfeld

Pollenfeld/Sornhüll - Bürgermeister Wolfgang Wechsler brachte dem Gemeinderat in der jüngsten Sitzung ein Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zur Kenntnis.

Darin wird mitgeteilt, dass das ehemalige Schulhaus in Sornhüll in die Denkmalliste aufgenommen wurde.

Wie in dem Schreiben ausgeführt wird, wurde das Gebäude in der Margaretenstraße, "das sich auf einer Anhöhe des Ortes Sornhüll am Rande des alten Ortskerns in hervorgehobener, weithin sichtbaren Lage befindet", auf Hinweis durch den Kreisheimatpfleger sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde im Rahmen einer Ortseinsicht hinsichtlich der Denkmaleigenschaft geprüft. Das Schulgebäude wurde entsprechend der erhaltenen Plandokumente in den Jahren 1928/29 in Jurabauweise errichtet und diente bis zum Jahr 1969 dem Schulbetrieb in Sornhüll. Anschließend wurden die Räumlichkeiten teilweise zu Wohnzwecken und als Betriebsgebäude genutzt. Bis vor kurzer Zeit diente das Gebäude auch als Unterkunft für Flüchtlinge.

Die Denkmalschutzbehörde sieht in der alten Schule ein Denkmal mit geschichtlicher Bedeutung und begründet dies im Bescheid folgendermaßen: "Das Gebäude steht für den regionaltypischen Schulbau im ländlichen Raum in der Zeit um 1920 bis 1930. Mit der bis heute erhaltenen Struktur, der räumlichen Gliederung sowie der weitgehend überkommenen Ausstattung stellt das Schulhaus ein besonderes Zeugnis für die zeittypische Entwicklung des Bildungskonzeptes und seiner baulichen Umsetzung dar. " Nach Ansicht der Behörde erfüllt das Gebäude die Kriterien für ein Denkmal, dessen Erhaltung im Interesse der Allgemeinheit steht.

Die Gemeinde Pollenfeld hat nun Gelegenheit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bis zum 1. August sachliche Ergänzungen oder fachlich begründete Korrekturen mitzuteilen. Einwendungen, die sich gegen die Folgen der erkannten Denkmaleigenschaft richten, wie zum Beispiel das Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit oder andere öffentliche oder private Belange, können dagegen erst im späteren Genehmigungs- beziehungsweise denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren eingebracht werden.

Bekanntlich ist geplant, auf dem Areal des Schulgebäudes im Rahmen der Dorferneuerung in Sornhüll ein Dorfgemeinschaftshaus zu errichten. Hierbei war bereits im Vorfeld in der Diskussion, das Gebäude abzureißen und einen Zweckbau zu errichten oder das alte Gebäude in die Planungen zu integrieren. Nun gilt es die neue Entwicklung, die der Gemeinderat zur Kenntnis nahm, in die weiteren Überlegungen mit einzubeziehen.

fsg