Eichstätt
Die exzessive Hexenverfolgung im Hochstift Eichstätt

16.10.2018 | Stand 02.12.2020, 15:27 Uhr
Nahe der ehemaligen Richtstätte bei der Henkerskapelle erinnert dieses Mahnmal an die Hexenverfolgung und ihre Opfer. −Foto: Chloupek

Eichstätt (rlu) Die Hexenverfolgung erreichte in Deutschland und im Hochstift Eichstätt im späten 16. und im 17. Jahrhundert ein unfassbares Ausmaß: Allein im deutschen Sprachraum wurden etwa 20000 unschuldige Menschen, meist Frauen, aber auch Männer und sogar Kinder grausam gefoltert, als Hexen verurteilt und hingerichtet.

Als Zentren dieser exzessiven Hexenverfolgung gelten die drei fränkischen Hochstifte Bamberg, Würzburg und Eichstätt sowie die Fürstprobstei Ellwangen und die Deutschordenskommende Franken mit Sitz in Ellingen.

Im Hochstift Eichstätt kamen auf diese Weise zwischen 1585 bis 1723 mindestens 230 Personen zu Tode, die meisten in der Regierungszeit von Fürstbischof Johann Christoph von Westerstetten. Die Experten vermittelten nun ein differenziertes Bild dieser dunklen Zeit und setzten auch die Lupe an konkreten Einzelfällen an.
Besonders interessant für das Eichstätter Publikum waren hier die Vorträge von Edmund Hausfelder (Ingolstadt) und Klaus Kreitmeir (Eichstätt). Hausfelder belegte für Ingolstadt in 114 Jahren nur elf nachgewiesene Fälle unschuldig verurteilter Frauen und kam auf einige der Einzelfälle auch konkret zu sprechen. Dabei zeigten sich die Ingolstädter Ratsherren und Stadtrichter oft vernünftig und milde. Vereinzelt regte sich auch der Unmut des Volkes gegen die entwürdigende Behandlung der verurteilten Frauen unmittelbar vor ihrer Hinrichtung.

Ganz anders sah der Fall hingegen im Hochstift Eichstätt aus, das unter Fürstbischof Johann Christoph von Westerstetten die zuvor in Ellwangen erprobte radikale Änderung der Prozessordnung in die Tat umsetzte und so die Zeit von der Verhaftung einer mutmaßlichen Hexe bis zu ihrer Verurteilung und Hinrichtung auf vier bis fünf Tage verkürzte. Dabei hebelte von Westerstetten alle maßgeblichen juristischen Sicherungen aus, welche die Prozessordnung eigentlich vorschrieb. Am Ende genügte ein einziger Denunziant, um eine Person festzunehmen, zu verhören, ihr unerträgliche Qualen durch perfide Foltermethoden zuzufügen und sie schließlich hinzurichten, und zwar doppelt: zunächst mit dem Schwert und anschließend durch das Feuer.

Der letzte Weg Eichstätter Hexen ist allgemein bekannt: Er führte durch das Buchtal-Tor am Scharfrichterhaus vorbei zum Neuen Weg bis zur Henkerskapelle auf dem ehemaligen Galgenberg. In diesem dunklen Kapitel der Eichstätter Geschichte fielen in Westerstettens Amtszeit mindestens 176 Unschuldige dem Scharfrichter zum Opfer. Zuvor hatte man ihr Geständnis erzwungen und sie mussten ihre Taten bereuen und beichten, um so der ewigen Verdammnis zu entgehen.