Eichstätt
Vatikan lehnt Untersuchung im Finanzskandal ab

Antwort auf Anzeigeschrift gegen Bischof Hanke aus Rom - Beschwerdeführer unzufrieden

15.05.2018 | Stand 23.09.2023, 3:14 Uhr
Wie ausführlich berichtet, hatten sich Ende März 18 Gläubige aus Ingolstadt an den Vatikan gewandt −Foto: dpa

Eichstätt/Rom (DK) Der Vatikan hat auf die von Gläubigen aus dem Bistum Eichstätt eingereichte Anzeige gegen Bischof Gregor Maria Hanke reagiert - allerdings nicht so, wie es sich die Gläubigen erhofft hatten: Sie hatten nach dem Bekanntwerden der Finanzaffäre im Bistum Eichstätt eine "unabhängige Untersuchung" des Falls gefordert, wie es nach dem Skandal um das Limburger Bischofshaus geschehen war.

Das lehnt der Vatikan nun ab, wie es in einem Antwortschreiben aus der Kleruskongregation heißt, das unserer Zeitung vorliegt. Der zuständige Sekretär der Kongregation, Erzbischof Joel Mercier, erklärte in dem Schreiben, dass man die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sowie der Verhandlungen vor Gericht abwarten wolle. Diese würden dann "eingehend studiert", so Mercier in seinem Schreiben.

Die Beschwerdeführer geben sich damit nun allerdings nicht zufrieden. Der Erstunterzeichner der Anklageschrift, der Ingolstädter Walter Hürter, hat sich am Mittwoch in einem Schreiben an Rom gewandt und erklärt: "Diese Antwort ist für uns und die kirchliche Öffentlichkeit in keiner Weise zufriedenstellend." Sowohl der Bischof wie auch der damalige Finanzdirektor Willibald Harrer trügen "die Hauptverantwortung für die durch spekulative Geldanlagen eingetretenen horrenden Verlust", heißt es in dem Schreiben weiter. Eine Untersuchung durch die kirchlichen Behörden sei daher "dringend geboten".

Die Diözese Eichstätt erklärte am Nachmittag auf Anfrage: "Es ist das eingetreten, wovon wir ausgegangen sind, nämlich dass Rom die Ergebnisse der staatlichen Ermittlungen abwartet."

Wie ausführlich berichtet, hatten sich Ende März 18 Gläubige aus Ingolstadt an den Vatikan gewandt. Sie klagten Bischof Hanke wegen "besonders schwerwiegender Verletzung der Sorgfaltspflicht" an. Die Beschwerdeführer berifen sich auf einen Erlass von Papst Franziskus vom September 2016. Mit diesem hatte der Papst die Möglichkeit geschaffen, Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Bischöfe in Rom einreichen zu können, an deren Ende auch eine Amtsenthebung stehen kann. Es handle sich "um die bisher in der römisch-katholischen Kirche in Deutschland größte Schadenssumme und damit bedeutendsten Finanzskandal", der Schaden gehe weit über die Grenzen des Bistums hinaus und betreffe alle deutschen Bistümer. Der Finanzskandal sei "die bisher in der römisch-katholischen Kirche in Deutschland größte Schadenssumme", hieß es in dem Schreiben, der Schaden gehe weit über die Grenzen des Bistums hinaus und betreffe alle deutschen Bistümer.

 

Marco Schneider