Eichstätt
Erneute Schlappe für die Stadt

Verwaltungsgericht kassiert Baugenehmigung für Studentenwohnheim wegen zu geringen Abstands

17.05.2018 | Stand 02.12.2020, 16:23 Uhr
Im Anschluss an die bestehende Studentenwohnanlage an der Aumühle sollte ein ein weiteres Gebäude mit 24 Appartements entstehen. Nachdem das Verwaltungsgericht München einen zu geringen Abstand zum Nachbarn festgestellt hat, liegt das Vorhaben zunächst auf Eis. −Foto: Jürgen Knopp

Eichstätt (kno) Die Stadt Eichstätt scheint momentan keine allzu gute Karten beim Verwaltungsgericht München zu haben. Jedenfalls gab es nun die zweite herbe Pleite innerhalb weniger Monate. Das Gericht kippte eine Baugenehmigung, die das Stadtbauamt für ein neues Studentenwohnheim an der Aumühle erteilt hatte. Erst Ende vergangenen Jahres war die Stadt vor derselben Kammer des Verwaltungsgerichts damit gescheitert, sich das Vorkaufsrecht für die ehemalige Bahnhofsgaststätte Frey zu sichern (wir berichteten).

Diesmal ging es um die Erweiterung der Studentenwohnanlage an der Aumühle, in der aktuell rund 40 Studierende leben. Die Bauherren planten einen Anbau in Richtung Osten mit 24 zusätzlichen Studentenappartements. Der Bauantrag wurde vor ziemlich genau zwei Jahren eingereicht und zwischenzeitlich auch genehmigt. Allerdings hatte die Stadt die Rechnung ohne die Nachbarn gemacht, die Klage beim Verwaltungsgericht München einreichten, weil die Abstandsflächen zu gering seien.

Beim Ortstermin am Mittwochnachmittag, zu dem die Kammer des Verwaltungsgerichts zur Aumühle ausgerückt war, wurde ziemlich schnell deutlich, wohin der Hase läuft: Rasch war von einem Nachbarrechtsverstoß die Rede, weil das Gericht bei den Berechnungen der Abstände zum angrenzenden Grundstück anderer Ansicht war als das Stadtbauamt, das durch Stadtbaumeister Manfred Janner vertreten wurde.

Nach dem klaren Hinweis, dass die Planung "so nicht geht", zogen die Bauherren ihren Bauantrag zurück. Damit liegt das Projekt vorerst auf Eis. Ob es weiterverfolgt oder endgültig begraben wird, darüber gab es zu diesem Zeitpunkt noch keine Auskunft.