Buxheim
Startschuss für Baugebiet

Verfahren für "Am Röthelfeld" in Tauberfeld hat begonnen

11.08.2017 | Stand 02.12.2020, 17:39 Uhr

Buxheim (rsh) In Tauberfeld soll ein neues Baugebiet entstehen. "Am Röthelfeld" am westlichen Ortsrand sind 37 Parzellen vorgesehen. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Thema war außerdem der Haushaltsplan für 2017.

Den Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung des neuen Baugebietes Nr. 23 fasste das Gremium einstimmig. Bei einer Größe von 2,85 Hektar werden in diesem allgemeinen Wohngebiet am westlichen Ortsrand insgesamt 37 Parzellen entstehen. 24 Bauplätze davon wird die Gemeinde zum Verkauf anbieten können, sobald ein entsprechender Kriterienkatalog zu den Vergaberichtlinien erstellt ist und die Erschließung nach Abschluss der Bauleitplanung durchgeführt wurde. Das Ingenieurbüro BBI wird mit der zügigen Abwicklung des Verfahrens beauftragt.

Durch eine Korrektur des Änderungsbeschlusses wurde der Flächennutzungsplan einstimmig so geändert, dass der bisher vorgesehene Umgriff der maximalen Neuausweisung eines Baugebietes um die nördlich vom geplanten Baugebiet Nr. 23 gelegenen Flächen reduziert wird.

Ein weiteres Baugebiet beschäftigte den Gemeinderat: Wie in der Stellungnahme der Bauabteilung des Landratsamtes Eichstätt gefordert, wird der Flächennutzungsplan für den Bebauungsplan Nr. 14 "Bauhube" angepasst. Die Änderung der Baugrenzen hatte eine erneute Beteiligung der betroffenen Bürger und der Behörde erforderlich gemacht. Nachdem keine Einwände eingegangen waren, kann nun nach Fassung des Satzungsbeschlusses die Genehmigung beantragt werden. Mit der Bekanntmachung wird der geänderte Bebauungsplan schließlich rechtskräftig.

Kämmerer Walter Meier präsentierte den Ratsmitgliedern den Haushaltsplan für 2017. Dabei erläuterte er alle Einzelpläne mit ihren Einnahmen und Ausgaben in einer gewohnt übersichtlichen Aufstellung. Der Gemeinderat beschloss den Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 gemäß Artikel 63 der Gemeindeordnung einstimmig, die Hebesätze bleiben unverändert. Einnahmen und Ausgaben belaufen sich im Verwaltungshaushalt jeweils auf 6 642 300 Euro und im Vermögenshaushalt auf 3 986 500 Euro. Die außer- und überplanmäßigen Ausgaben des Rechnungsjahres 2016 wurden nachträglich genehmigt, die Jahresrechnung wird festgestellt. Die Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2016 bis 2020 wurde ebenfalls einstimmig angenommen. Insgesamt, so der Kämmerer, sei die Haushaltslage der Gemeinde immer noch gut, man verfüge über ein solides finanzielles Polster zur Durchführung aller notwendigen Maßnahmen, Kreditaufnahmen seien nicht geplant. Peter Doliwa zollte seinem Kämmerer Walter Meier für die ausführliche und übersichtliche Erstellung des Haushaltsplanes und sein unverzichtbares Engagement für die Gemeinde Buxheim höchstes Lob.

Auf Drängen der Rechtsaufsichtsbehörde käme die Gemeinde nun nicht mehr umhin, Straßenausbaubeiträge für die Erneuerung der Gehwege von den Anwohnern der Eitensheimer Straße zu erheben, so der Bürgermeister. Bisher wollte die Gemeinde auf die finanzielle Beteiligung der Bürger verzichten, was jedoch ein rechtswidriger Zustand sei, so das Landratsamt. Die Ratsmitglieder und der Bürgermeister stünden hierfür strafrechtlich wegen Veruntreuung von Gemeindevermögen persönlich in der Haftung. Auf der Grundlage der bestehenden Straßenausbaubeitragssatzung müssen die Beiträge erhoben werden, ob man wolle oder nicht. 55 Prozent der gesamten Ausbaukosten müssen auf die Anwohner umgelegt werden, was einem Betrag von 134 200 Euro entspricht. Zwangsläufig erfolgte ein einstimmiger Beschluss.