Dollnstein
Bauland für mehr Wohnraum

Gemeinde Dollnstein schreibt Flächennutzungsplan fort - Entwurf für Pfaffenbügel II - Eberswang Südwest

24.06.2020 | Stand 23.09.2023, 12:31 Uhr
Geöffnet werden soll das Freibad in Breitenfurt, wenn es nach dem Willen des Marktrates geht. Allerdings sind hohe Auflagen zu beachten. So dürfen zum Beispiel maximal 40 Personen gleichzeitig im Becken sein. −Foto: Mayer

Dollnstein - Die Gemeinde Dollnstein entwickelt sich fort und weitet sich aus: Die baurechtlichen Voraussetzungen wurden in der jüngsten Gemeinderatssitzung getroffen.

Der Gemeinderat beschloss, den Flächennutzungsplan mit der Bezeichnung "Teilfortschreibung Wohnen und Digitalisierung" zu ändern. Diese Teilfortschreibung verfolgt zwei Zielsetzungen: zum einen die Steuerung der Bauflächenentwicklung zu Wohnzwecken und zum anderen die Digitalisierung des aktuellen Rechtsstandes. Der Geltungsbereich der 14. Änderung umfasst das gesamte Marktgemeindegebiet. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses einschließlich Lageplan.

Als Gastreferent war Raphael Schneider vom Planungsbüro Markert geladen, der auch die Entwurfsplanung des Bebauungsplans Pfaffenbügel II vorstellte. "Dies ist noch keine Bürgerbeteiligung", so Bürgermeister Wolfgang Roßkopf, der anfügte, dass es sich "um einen Bebauungsvorschlag handelt, der einen ersten Planentwurf darstellt und der jederzeit abgeändert werden kann. "

Der neue Bebauungsplan Pfaffenbügel II schließt sich nahtlos an das im Jahre 1994 entstandene Baugebiet Pfaffenbügel I in Richtung Haunsfeld zum Wald hin an. Die Erschließung ist ringförmig geplant und soll in zwei Bauabschnitten erfolgen. Das Strukturkonzept und die Typologie der einzelnen Grundstücke, welche eine Grundstücksgröße zwischen 600 bis 900 Quadratmeter aufweisen, wurden vorgestellt. Die Verbindung zum bestehenden Baugebiet "Pfaffenbügel I", das inzwischen fast vollständig bebaut ist, erfolgt über einen Fuß- beziehungsweise Radweg. In der sich anschließenden Diskussion regte Wilhelm Radmacher an, die "allzu geraden Straßen doch anders zu planen, um eine gewisse Verkehrsberuhigung herbeizuführen".

Weiterhin fand die Vorstellung des Vorentwurfs des "Bebauungsplans Eberswang Südwest" statt. Dabei handelt es sich um ein typisches dörfliches Mischgebiet, für das ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss, um die Bebauung zu reglementieren. Der Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Bestrebung, dort Wohnbebauung zu ermöglichen. Dazu war auch die Erstellung eines Geruchsimmissionsgutachtens notwendig, das von zwei unterschiedlichen Szenarien ausging. Eine erste Berechnung erfolgte zum Bestand an umliegender Tierhaltung, eine weitere ging von einer Wiederaufnahme der Schweinehaltung auf der nördlichen Hofstelle aus.

Dieses ergab, dass im Planbereich der Grenzwert beim derzeitigen maximalen umliegenden Tierbestand sicher eingehalten wird. Es werden laut Schneider Geruchsimmissionen von maximal 12 Prozent Geruchsstundenhäufigkeit pro Jahr im nordöstlichen Bereich prognostiziert. Auch bei einer Aufnahme der Schweinehaltung im nordöstlichen Bereich werden die Grenzwerte eingehalten. Lediglich eine geringe Überschreitung mit Geruchsimmissionen von 17 Prozent Geruchsstundenhäufigkeit/Jahr sei zu erwarten. Für die Bereiche, wo Baurecht neu geschaffen wird, stellte Schneider die Regelungen beziehungsweise textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans vor.

Der Marktgemeinderat beschloss den Bebauungsplan mit der Bezeichnung "Eberswang Südwest" aufzustellen sowie den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern (13. Änderung). Ebenso beschloss der Rat, den Plan öffentlich auszulegen und die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Das Gremium beauftragte die Verwaltung und das Planungsbüro Tb Markert mit der Durchführung der weiteren notwendigen Verfahrensschritte.

EK

Edgar Mayer