Kinding
Badanhausen wächst

Kinding weist ein weiteres Baugebiet aus - Ulrike Neumann verlässt den Gemeinderat

17.09.2018 | Stand 23.09.2023, 4:06 Uhr
Diese Grundstücke werden begehrt sein: Die zukünftigen Bewohner des neu geplanten Baugebietes Mühläcker II im Kindinger Ortsteil Badanhausen wohnen mit herrlichem Blick über das Altmühltal und nah an der Stadt Beilngries. −Foto: Lund

Kinding (EK) Die Gemeinde Kinding weist ein weiteres Baugebiet aus und geht in das Bebauungsplanverfahren. Das neue Baugebiet Mühläcker II in Badanhausen wird auf 11.000 Quadratmetern elf neue Bauparzellen bekommen. Außerdem wurde bekannt, dass es einen Wechsel bei den Mitgliedern des Kindinger Gemeinderats geben wird.

Ulrike Neumann aus Enkering bat Bürgermeisterin Rita Böhm sowie das Gremium um Entlassung aus dem Amt als Gemeinderätin. Private Lebensumstände hatten sie zu diesem Schritt bewogen. Unter Würdigung der verschiedenen Aspekte, die Neumann in einem persönlichen Schreiben den Kollegen dargelegt hatte, kamen die Markträte der Bitte nach. Als neuer Gemeinderat könnte nun Georg Brandstetter aus Kinding nachrücken.

In der ersten Sitzung nach den langen Sommerferien legte Bürgermeisterin Rita Böhm gleich ein neues, für die Bürger bedeutendes Projekt auf den Tisch: die Erschließung von neuem Bauland in Badanhausen. Wie auf dem vorgelegten Plan zu erkennen war, schließt das neue Baugebiet an die bereits in den 1990er-Jahren erschlossene Bebauung Mühläcker an. Die Grundstücke werden zwischen 640 Quadratmeter und maximal 970 Quadratmeter groß sein, berichtete die Bürgermeisterin. Die am Hang entspringende Quelle und das Oberflächenwasser sollen in einer belebten Grasmulde durch das Baugebiet geleitet werden, um dann in einer Rigole im unteren Bereich zu versickern.

Der Gemeinderat traf in der Sitzung die notwendigen Entscheidungen bezüglich des Bebauungsplanentwurfs. So sollen pro ursprünglicher Parzelle maximal drei Wohneinheiten errichtet werden. Der Abstand, zwischen Garage und öffentlicher Fläche - ein nicht einzufriedender Bereich - muss fünf Meter betragen. Darüber hinaus sei die jeweils gültige Stellplatzsatzung einzuhalten. Der Abstand des Baukörpers von der öffentlichen Straße soll mindesten zwei Meter betragen, beschlossen die Räte. Die Traufhöhe darf maximal sechs Meter betragen, gemessen von der Oberkante des fertigen Bodens im Erdgeschoss. Diese wiederum darf nur 30 Zentimeter über dem Straßenniveau liegen. Eine Firsthöhe von neun Metern wird zugelassen. Die zu errichtenden Wohnhäuser dürfen zwei Vollgeschosse haben.

Als Dachformen sind ein Satteldach mit einer Neigung zwischen 20 Grad und 40 Grad sowie ein versetztes Pultdach mit zwei Dachflächen vorgesehen. Bei untergeordneten Anbauten wie Garagen sollen flache Pultdächer und Flachdächer mit geringer Neigung zulässig sein. Zwerchhäuser oder Giebelgauben mit Satteldächern werden in den Plan mit aufgenommen. Nicht geduldet werden Schleppgauben. Bauflächen innerhalb der Parzellen sollen nicht vorgegeben werden. Weiterhin gilt die Bayerische Bauordnung, die eine Geschossflächenzahl von 0,8 und eine Grundflächenzahl von 0,4 vorsieht.

Die Gemeinderäte beschlossen einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans und das Büro Klos mit der Ausarbeitung zu beauftragen.
 

Sabine Lund