Alte Keller und Teil der Ringmauer gefährdet

07.08.2008 | Stand 03.12.2020, 5:42 Uhr

Unter dem niedrigen Dach befinden sich die Gewölbekeller aus der Zeit um 1200. Anscheinend übt eine Schicht aus Schutt solchen Druck aus, dass die Gewölbe einsturzgefährdet sind. - Foto: baj

Dollnstein (EK) An der Burg Dollnstein schreiten die Arbeiten zwar voran, aber nicht immer läuft alles nach Wunsch. Nach wie vor ungeklärt ist, wie es mit den einsturzgefährdeten Kellern unterhalb der Ringmauer weitergeht. Vorerst gelten Absperrungen und ein Betretungsverbot der alten Gewölbe.

Irgendwann in den 60er Jahren – das genaue Datum lässt sich nicht mehr feststellen – stürzte der Teil der Burg, der dem Tor am nächsten lag, ein. Die Besitzer der Keller errichteten eine Art Notdach, das bis heute Bestand hat, und sicherten dadurch ihre Keller. Jahrzehntelang störte sich keiner daran.

Doch mit Beginn der Burgsanierung gewannen die Fachleute neue Einblicke in die statischen Verhältnisse – und waren entsetzt. Als die marode Wand abgetragen wurde, die an das Notdach angrenzt, warf der Statiker einen Blick auf das, was sich dahinter verbarg, und er wurde sofort stutzig. Er meldete pflichtgemäß seine Befürchtungen an die Gemeinde, und Bürgermeister Hans Harrer bat den Architekten Hans-Heinrich Häffner sowie die drei Besitzer der Keller zu einem Gespräch ins Rathaus. Er warnte sie davor, die Keller weiter zu benutzen und machte auch den Besitzer des Gartengrundstücks südlich der Ringmauer auf die Situation aufmerksam. Denn sollten die Gewölbe, die nach vorsichtiger Schätzung um das Jahr 1200 errichtet wurden, nachgeben, würde auch ein Teil der Ringmauer einstürzen. Die ist übrigens im Besitz der Kommune.

Inzwischen wurde eine Vermessung durchgeführt, und auf dieser Grundlage fertigte ein Statiker Berechnungen an. Das alarmierende Ergebnis: Es bestehe enorme Einsturzgefahr. Daraufhin informierte der Bürgermeister das Kreisbauamt, wozu er ebenfalls verpflichtet ist. Die Behörde reagierte prompt und erließ zum einen an die Besitzer der Keller ein – gebührenpflichtiges – Betretungsverbot. Außerdem musste die Gemeinde als Absicherung einen Bauzaun in fünf Meter Entfernung von der Ringmauer aufstellen, was auch geschah.

Im weiteren Verlauf beauftragte die Kommune den Statiker mit der Erstellung eines Sicherungskonzepts. Doch als dieser die Keller in Augenschein nehmen wollte, wurde ihm der Zutritt mit Hinweis auf das existierende Betretungsverbot verwehrt.

Die Situation ist nun einigermaßen verfahren und scheint auf juristischem Weg geklärt werden zu müssen. Manfred Schmidmeier, im Landratsamt Eichstätt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständig, haben die Eigentümer gegen die Entscheidung des Eichstätter Kreisbauamtes geklagt. Schmidmeier spricht von einem verwaltungsrechtlichen Verfahren. Auch sei eine Betretung nicht so einfach durchzusetzen, denn "wer als Eigentümer haftet, hat auch gewisse Rechte".

Bürgermeister Harrer hat den Statiker aufgefordert, schriftlich zu begründen, warum es für ihn unerlässlich sei, die Keller zu untersuchen. Liege diese Stellungnahme vor, werde sich die Gemeinde juristischen Rat holen. Harrer rechnet aber ebenfalls mit einer juristischen Auseinandersetzung, zumal es letztlich um nicht unerhebliche Summen geht.

Architekt Hans-Heinrich Häffner spricht von Schätzkosten von rund 160 000 Euro, die im Raum stehen könnten, und zu diesen Kosten würden auch die Eigentümer herangezogen. Wobei die Aufteilung sicher nicht einfach sein dürfte, denn zum Zeitpunkt des Einsturzes in den 60er Jahren hatte es mehr als drei Eigentumsrechte gegeben, und die Ringmauer, wie gesagt, ist in Gemeindebesitz.

Daher sind auch öffentliche Belange betroffen, während zumindest das Betretungsverbot in die Rubrik "Privatrecht" fällt.

Also alles in allem eine verworrene Geschichte, "über die sich nun die Juristen Gedanken machen müssen", wie die Einschätzung des Bürgermeisters lautet – es sei denn, Gemeinde und Eigentümer einigen sich auf andere Weise.