Buxheim soll wieder leuchten

30.03.2007 | Stand 03.12.2020, 6:54 Uhr

Buxheim (hr) In der Gemeinde Buxheim steht das erste Bürgerbegehren an. Karl Hinkelmann und Friedhelm Peterhoff wollen erreichen, dass die Straßenbeleuchtung in der Nacht wieder eingeschaltet wird.

Buxheim (hr) In der Gemeinde Buxheim steht das erste Bürgerbegehren an. Karl Hinkelmann und Friedhelm Peterhoff wollen erreichen, dass die Straßenbeleuchtung in der Nacht wieder eingeschaltet wird. Derzeit gehen in der Gemeinde wie auch in manch anderer Kommune angesichts steigender Energiekosten und klammer Finanzen der Kämmerer die Lichter von 1.30 bis 4.15 Uhr aus.

Dies hat der Gemeinderat bereits im Jahr 2004 so beschlossen, und hat dieses Votum immer wieder bestätigt, da bei Bürgerversammlungen darüber gesprochen worden war. In der jeweiligen Sitzung nach der Bürgerversammlung schließlich hatte sich das Gremium hinter den bereits gefassten Beschluss gestellt. Immerhin, so Bürgermeister Peter Doliwa, habe die Gemeinde durch diese Maßnahme alleine im vergangenen Jahr 5300 Euro an Energiekosten eingespart. Und, so Doliwa: "Neben dem finanziellen geht es auch um den ökologischen Aspekt." Dies wollen die beiden Initiatoren des Begehrens, Karl Hinkelmann und Friedhelm Peterhoff, nicht hinnehmen.

Karl Hinkelmann führt als Begründung für das Begehren die persönliche Sicherheit, die Verkehrssicherheit, das Rettungswesen und die Katastrophenhilfe an, deren Einsatzmöglichkeit bei Dunkelheit stark eingeschränkt sei. Außerdem sieht er die Gemeinde in einer "moralischen Pflicht", schließlich sei die Kommune für ihre Bürger da. Er verweist zudem auf die Straßenverkehrsordnung, der zufolge in unbeleuchteten Straßenzügen abgestellte Fahrzeuge beleuchtet werden müssen.

Momentan sind Hinkelmann und sein Vertreter Friedhelm Peterhoff von Haus zu Haus unterwegs, um Unterschriften für das Begehren zu sammeln. Erreichen sie die angestrebten und gesetzlich notwendigen zehn Prozent der Wahlberechtigten (bei Kommunen mit einer Einwohnerzahl von bis zu 10 000 Einwohnern), dann liegt es am Gemeinderat zu entscheiden, ob er das Begehren zulässt oder nicht.

Dabei muss das Begehren eine mit Ja oder Nein zu entscheidende Fragestellung und eine Begründung enthalten. Dies ist bei dem von Hinkelmann und Peterhoff geplanten Begehren der Fall. Ihre Frage lautet: "Soll in den Ortschaften Buxheim und Tauberfeld in der Nacht von 1.30 bis 4.15 Uhr die Straßenbeleuchtung wieder eingeschaltet werden?"

Wird das Begehren zugelassen, wovon Bürgermeister Peter Doliwa – vorausgesetzt die Unterschriften werden erreicht – ausgeht, dann kommt es zum Bürgerentscheid. Die Kosten des Bürgerentscheids trägt die Gemeinde. Die Rathausspitze sieht dem Begehren freilich "gelassen entgegen", so Bürgermeister Doliwa. Sollte sich eine Mehrheit der Bevölkerung aber für die Wiedereinschaltung der Lichter entscheiden, "dann werden wir eben entsprechend handeln".