Beilngries
"Sowas kann man nicht genehmigen"

10.09.2018 | Stand 02.12.2020, 15:42 Uhr

Beilngries (rgf) Mit einigen äußerst kniffligen privaten Bauanfragen haben sich die Mitglieder des Bauausschusses beschäftigt.

Einige Anträge waren bereits zum wiederholten Male zu behandeln.

Zunächst ging es um ein Vorhaben im Beilngrieser Baugebiet "Greppeläcker". Dort soll eine Einfriedung errichtet werden, die den Vorgaben im Bebauungsplan widerspricht. Ende Juni war dies noch abgelehnt worden, die angepasste Planung wurde nun abgesegnet. Manfred Thoma (BL/FW) merkte allerdings an, dass er gesehen habe, dass ein Teil der Einfriedung bereits gebaut worden sei, obwohl bislang noch keine Zustimmung der Stadtväter vorlag. Das sei nicht in Ordnung, sagte auch Bürgermeister Alexander Anetsberger:"Wir möchten schon die Genehmigung erteilen, bevor Fakten geschaffen werden. "

Deutlich komplizierter war die Entscheidung bei einem Bauvorhaben in der Kanalsiedlung, das ebenfalls bereits in der Juni-Sitzung behandelt worden war. Hier soll auf einem recht kleinen Grundstück ein Einfamilienhaus errichtet werden, dessen Kniestock die im Bebauungsplan vorgegebene Maximalhöhe überschreiten würde. In der damaligen Sitzung war dies abgelehnt worden. Nun lag ein leicht angepasster Plan mit einer Überschreitung um 60 Zentimeter vor. Anetsberger sprach von "einem der kniffligsten Fälle, die wir in den vergangenen Jahren zu behandeln hatten" - denn das Fertighaus ist bereits sehr weit fortgeschritten. Die Mehrheit im Gremium war sich einig, dass eine Ablehnung dramatische Folgen für die Familie haben könne, wenn es auch selbstverschuldet sei. Bei vier Gegenstimmen - Thoma, Helmut Schloderer, Bernhard Merkl (alle BL/FW) und Rüdiger Stein (SPD) - wurde die Befreiung erteilt.

Bei einem Vorhaben im Baugebiet "Beim Kindergarten" in Kevenhüll waren zwei Befreiungen beantragt. Zum einen sollte die vorgeschriebene Kniestockhöhe um 42 Zentimeter überschritten werden. Das wurde bei zwei Gegenstimmen (Thoma und Merkl) genehmigt. Zum anderen kann der vorgeschriebene Stauraum von fünf Metern vor der Garage um einen Meter nicht eingehalten werden. "Ein langes Auto steht dann zum Teil auf dem Gehweg, sowas kann man doch nicht genehmigen", schimpfte Thoma. Er stimmte dagegen. Der Rest des Gremiums konnte sich aufgrund des komplizierten Grundstückszuschnittes mit der Befreiung anfreunden, allerdings versehen mit der Vorgabe, ein elektrisches Garagentor einzubauen.