Beilngries
Juraleitung: Startschuss für die Öffentlichkeitsbeteiligung

Bürger können Stellungnahme im Raumordnungsverfahren abgeben

27.05.2021 | Stand 31.05.2021, 3:33 Uhr
Der geplante Ersatzneubau der Juraleitung ist in der Region ein viel-diskutiertes Thema. −Foto: F. Rieger

Beilngries - Viel Gesprächsstoff hat der geplante Ersatzneubau der Juraleitung in der Region bereits geliefert. Und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, diese wenig kühne Prognose darf man wohl wagen. Auf dem Weg zu dem umstrittenen Vorhaben, das der Übertragungsnetzbetreiber Tennet auf Basis des Bundesbedarfsplangesetzes umsetzen will, ist jüngst jedenfalls ein weiteres wichtiges Kapitel aufgeschlagen worden. Wie bereits angekündigt, hat die Regierung der Oberpfalz das Raumordnungsverfahren (ROV) eingeleitet.

An dessen Ende soll eine landesplanerische Beurteilung, also eine Art Gutachten, zu den Planungsunterlagen stehen, die der Übertragungsnetzbetreiber eingereicht hat. Darin enthalten ist ein Raumordnungskorridor, in dem sich die Tennet den Verlauf der neuen 380-KV-Leitung vorstellt. Wie berichtet, würde die Trasse auf Beilngrieser Gemeindegebiet im Vergleich zum Bestand näher an Kevenhüll heranrücken. Das zwischenzeitlich im Raum stehende Schreckens-Szenario für Kottingwörth und Teile des Beilngrieser Altmühlbergs hat derweil letztlich keinen Eingang in die Raumordnungsplanung der Tennet gefunden.

Wer sich all das noch einmal detaillierter zu Gemüte führen will, der hat dazu im Zuge des ROV die Gelegenheit - und zwar im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dazu liegen die Unterlagen unter anderem in den Rathäusern aus. Auch in Beilngries ist das ab diesem Freitag der Fall. Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht zu den gewöhnlichen Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag jeweils von 7.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 7.30 bis 12 Uhr. Aufgrund der Corona-Pandemie muss vorab ein Termin vereinbart werden unter der Telefonnummer (08461) 707-0. Aus Gründen des Infektionsschutzes ist für den Aufenthalt im Rathaus außerdem die Personenzahl beschränkt - und es besteht Maskenpflicht. Die öffentliche Auslegung erstreckt sich über genau einen Monat, also bis zum 28. Juni. Der Geschäftsleitende Beamte der Stadt, Robert Lenz, weist gegenüber unserer Zeitung darauf hin, dass die Verfahrensunterlagen aber auch auf den Internetseiten der Regierung der Oberpfalz sowie der Regierung von Oberbayern abrufbar sind - und dass dies angesichts der schieren Masse von 15 Ordnern in ausgedruckter Form sicher eine gute Alternative sei. Die entsprechenden Verlinkungen hat die Stadt Beilngries auf ihrer Homepage eingestellt. Zur Öffentlichkeitsbeteiligung gehört aber nicht nur die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planungsunterlagen. Es können auch Stellungnahmen zu "überörtlich raumbedeutsamen Aspekten des Vorhabens" abgegeben werden. Beilngrieser Gemeindebürger können diese bis 28. Juni bei der Stadt einreichen, schriftlich an die Adresse Hauptstraße 24, 92339 Beilngries, sowie per E-Mail an die Adresse poststelle@beilngries.bayern.de.

rgf