Beilngries
Jetzt sind die Bürger gefragt

Zum einfachen Bebauungsplan für das Stadtgebiet können Stellungnahmen eingereicht werden

13.09.2018 | Stand 23.09.2023, 4:04 Uhr
Wie darf hier künftig gebaut werden? Die Stadt ist dabei, einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen. Jetzt ist die Meinung der Bürger gefragt. −Foto: F. Rieger (Archiv)

Beilngries (DK) Bei der Aufstellung des einfachen Bebauungsplans, mit dem die Stadt klare Leitplanken für die Nachverdichtung schaffen will, stehen nun wichtige Wochen an. Ab jetzt kann die gesamte Öffentlichkeit, Ämter und Behörden ebenso wie Bauträger und nicht zuletzt die Bürger, während der ersten Auslegung Stellungnahmen abgeben.

Die hitzigen Debatten, die im Stadtrat in den vergangenen Jahren rund um große Wohnbauten geführt wurden, sind unvergessen. Auch von Bürgerseite gab es immer wieder massive Proteste. Ein tiefer Graben hatte sich aufgetan. Auf der einen Seite standen der Wunsch nach weiterem Wohnraum, die Absicht der Stadt, die eigene Entwicklung nicht auszubremsen, und freilich auch das wirtschaftliche Interesse der Bauherren, die von der großen Wohnungsnachfrage profitierten - auf der anderen Seite standen verärgerte Bürger und auch Stadträte, die monierten, dass Beilngries seinen Charakter verliere und diese großen Wohnblocks in viele Siedlungen einfach nicht hineinpassen.

Um diese Diskussionen nicht immer wieder aufs Neue führen zu müssen, wenn wieder ein entsprechender Antrag vorliegt, entschied man sich im Stadtrat auf Antrag der CSU dazu, das Thema grundlegend zu beantworten. Nach einem gemeinsamen Workshop wurde die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans als wirksamstes Mittel ausgewählt. Inzwischen erfolgte ein entsprechender Aufstellungsbeschluss. Die Stadt wurde in zwei Teilgebiete - Nord und Süd - getrennt. Insgesamt wurden zwölf Quartiere gebildet, für die jeweils ein auf dieses Gebiet zugeschnittener Vorgabenkatalog hinsichtlich Grundflächenzahl, Geschossanzahl und Ähnlichem zusammengestellt wurde. Außerdem ist eine Veränderungssperre in Kraft getreten, die verhindern soll, dass während der Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes noch Gebäude errichtet werden, die nicht den darin vorgesehen Vorgaben entsprechen würden. Für Projekte, denen die Stadträte bereits vor einem Stichtag das gemeindliche Einvernehmen erteilt hatten, wurde folgende Lösung praktiziert: Das jeweilige Areal wurde aus dem Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans herausgenommen, jüngst eine Fläche "An der Leitn".

Nach diesen Schritten ist nun die Öffentlichkeit gefordert. Ab jetzt kann jeder, der sich zu dem Bebauungsplan äußern möchte, eine Stellungnahme abgeben. Von Anfang an war von verschiedenen Beteiligten immer wieder darauf hingewiesen worden, wie wichtig diese Öffentlichkeitsbeteiligung ist. Die Vorgaben des Bebauungsplans gelten nämlich für jedes Grundstück, das sich auf Beilngrieser Stadtgebiet befindet und für das es noch keinen gültigen Bebauungsplan gibt. Dadurch ist ein bedeutender Teil der Beilngrieser von den Bestimmungen direkt betroffen.

Wer sich umfassend über die Thematik informieren will, kann dies anhand diverser Pläne tun. Die sind auf der Internetseite der Stadt unter www.beilngries.de einsehbar. Dort findet sich auch eine Möglichkeit der Stellungnahme. Letztere kann bis zum 18. Oktober bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. In einem nächsten Schritt werden sich dann die Stadträte mit den Stellungnahmen auseinandersetzen.

Fabian Rieger