Dietfurt
Stimmzettel kann um Kandidaten erweitert werden

Bei der Wahl des Dietfurter Pfarrgemeinderates gibt es viele Regularien zu beachten

14.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:49 Uhr

Dietfurt (grb) In der Pfarrei Dietfurt sind mittlerweile allen Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen für den künftigen Pfarrgemeinderat zugestellt worden. Zum besseren Verständnis der Stimmabgabe weist der Wahlausschuss auf die Regularien hin.

Der Stimmzettel enthält acht Kandidaten. Da in den Pfarrgemeinderat jedoch zehn Mitglieder zu wählen sind, kann der Stimmzettel auf zehn Kandidaten erweitert werden, denn jeder Wähler hat auch zehn Stimmen. Das heißt: Wer seine Stimme zum Beispiel den acht aufgeführten Kandidaten geben will, könnte noch zwei wählbare Personen namentlich hinzufügen. Sollten mehr als zwei Personen hinzugefügt werden, muss vorher von den genannten Kandidaten die gleiche Anzahl gestrichen werden, wie man hinzufügen will. Andernfalls würde die Stimmenzahl von zehn überschritten und der Stimmzettel wäre ungültig. Die zusätzlich aufgeführten Kandidaten sind mit Familienname, Vorname und Anschrift in den Stimmzettel einzutragen und sie müssen am Wahltag das 16. Lebensjahr voll-endet und in Dietfurt ihren Hauptwohnsitz haben.

Jedem Kandidaten, der gewählt werden soll, kann man nur eine Stimme geben. Eine Häufelung - also Mehrfachnennung - ist nicht möglich. Vor der Abgabe der Briefwahlunterlagen sind folgende Vorgaben zu beachten: Der Wähler muss den Wahlschein unterschreiben und bestätigt damit, dass er den Stimmzettel selbstständig ausgefüllt hat. Der zusammengefaltete Stimmzettel kommt in das blaue Kuvert. Dann wird der blaue Umschlag zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Umschlag gesteckt.

Für die Pfarrei Dietfurt können die Unterlagen abgegeben oder eingeworfen werden. Das kann entweder im Pfarrbüro oder im Pfarrbriefkasten sowie in die in der Stadtpfarrkirche und in der Klosterkirche aufgestellten Wahlurnen erfolgen, jedoch nur zu den Sonntagsgottesdiensten am 18. und 25. Februar und am Wahltag von 14 bis 18 Uhr im Wahllokal Klostergasse 5 (Kulturhaus).

Wer das Briefwahlkuvert per Post wegschicken will, muss die Portokosten selbst tragen. Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen am Wahlsonntag spätestens bis 18 Uhr vorliegen. Danach eingehende Wahlbriefe sind ungültig.

Da für die Ausstellung der Briefwahlunterlagen der Datenbestand von Anfang Dezember genutzt wurde, erhielten nach diesem Zeitpunkt Zugezogene folglich keine Briefwahlunterlagen. Für diesen Personenkreis gilt Folgendes: Um diesen Katholiken die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen, ist am Wahlsonntag von 14 bis 18 Uhr eine Wahlmöglichkeit im Kulturhaus, Klostergasse 5, eingerichtet. Dort kann dann die Stimme in der üblichen Form abgegeben werden. Ein gültiger Ausweis mit Hauptwohnsitzeintrag Dietfurt ist vorzulegen. Eine Kandidatenliste mit Bild ist im Schaukasten der Pfarrkirche und im Innern der Klosterkirche ausgehängt.