Dietfurt
Modedroge als Todesursache

Mädchen aus Berching stirbt in Dietfurt an Liquid Ecstasy 15-Jähriger weiter in Untersuchungshaft

06.09.2016 | Stand 02.12.2020, 19:20 Uhr

Wie ein Blumenmeer präsentierte sich zeitweise das Grab der 14-Jährigen an deren Heimatort Sollngriesbach bei Berching. Viele Freunde legten als Zeichen der Anteilnahme Plüschtiere und andere kleine Gegenstände an die letzte Ruhestätte des Mädchens. - Foto: Patzelt

Dietfurt/Berching (rat) Der Tod einer 14-Jährigen aus Berching, die im Juni auf dem Dietfurter Verkehrsübungsplatz starb, ist definitiv auf die Droge Liquid Ecstasy zurückzuführen. Das ergab nach Auskunft der Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke das chemisch-toxikologische Gutachten.

Die Nürnberger Staatsanwaltschaft schließe andere Todesursachen als den Konsum der Modedroge aus, hieß es gestern auf Anfrage unserer Zeitung. Die Erstellung des Gutachtens hatte mehrere Wochen gedauert. Die Schülerin aus Berching war in der Nacht auf den 18. Juni auf dem Verkehrsübungsplatz, einem bei Jugendlichen beliebten Dietfurter Treffpunkt, ums Leben gekommen.

Damit bleibt ein 15-Jähriger, der dem Mädchen das Liquid Ecstasy gegeben haben soll, im Fokus der Ermittler. Der am 25. Juni festgenommene Schüler sitzt inzwischen seit mehr als zehn Wochen in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt ihn des "Totschlags durch Unterlassen", wie es im Juristendeutsch heißt. Konkret steht der Jugendliche unter Verdacht, die Alarmierung von Rettungskräften verhindert zu haben, um die Weitergabe der Droge zu vertuschen. Der Strafrahmen bewegt sich hier zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft.

Antje Gabriels-Gorsolke begründete die für einen Jugendlichen relativ lange Untersuchungshaft mit zwei Argumenten: erstens mit der Schwere des Delikts und zweitens mit der Verdunkelungsgefahr. "Es gibt das Problem einer möglichen Einwirkung auf die Zeugen", sagte die Oberstaatsanwältin. Ein Obergrenze der Untersuchungshaft bei Jugendlichen existiere nicht. Allerdings werde regelmäßig geprüft, ob die Haftgründe noch vorliegen. Spätestens nach einer sechsmonatigen Ermittlungszeit müsste die Staatsanwaltschaft die Akten dem Oberlandesgericht zur Bewertung vorlegen. Die Richter würden dann prüfen, ob eine weitere Untersuchungshaft gerechtfertigt ist.

"Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erfolgen möglichst schnell", betonte Gabriels-Gorsolke. Allerdings dürfe das Tempo nicht zu Lasten der Gründlichkeit gehen. Die Oberstaatsanwältin bestätigte erneut, dass der 15-Jährige Angaben zur Tat mache. Aus ermittlungstaktischen Gründen dürfe sie sich dazu aber nicht äußern. Unbeantwortet blieben zudem Fragen unserer Zeitung, woher die Droge kommt.

Die 14-Jährige stammte aus dem Berchinger Ortsteil Sollngriesbach. Sie hatte in der Dietfurter Mittelschule die achte Klasse besucht. Ihren Mitschülern war unmittelbar nach den tragischen Vorgängen psychologische Hilfe zuteil geworden. In einem Raum der Stille hatte sich die Schulfamilie von der 14-Jährigen verabschieden können. Das Grab des Mädchens in seinem Heimatort hatte sich zeitweise wie ein Blumenmeer präsentiert.