Breitenbrunn
Schwimmteich oder Badegewässer?

Aufsichtspersonal für das Breitenbrunner Naturbad Thema der nächsten Marktratssitzung

20.09.2018 | Stand 02.12.2020, 15:38 Uhr
Ob das Naturbad als öffentliche Badestelle ohne Aufsicht betrieben werden darf, ist derzeit ungewiss. −Foto: Sturm

Breitenbrunn (swp) Im Naturbad Breitenbrunn ist die Ruhe nach dem sommerlichen Ansturm eingekehrt. Dennoch steht es auf der Tagesordnung der nächsten Marktratssitzung. Konkret geht es darum, ob hier künftig Aufsichtspersonal erforderlich ist. Der Grund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs.

Im Jahr 2010 kam es in einem Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung zu einem Badeunfall, bei dem eine damals Zwölfjährige massive, irreparable Hirnschäden erlitt. Am 23. November 2017 hat der Bundesgerichtshof (BGH) dazu entschieden, dass sich analog der Situation im Arzthaftungsrecht bei grob fahrlässigem Verhalten der Wasseraufsichtsperson die Beweislast im Zivilprozess umkehrt. Damit hat nicht der Geschädigte und Kläger, sondern der Schädiger und Beklagte die Beweislast. Das bedeutet, dass der Badbetreiber beziehungsweise die Person, welche mit der Aufsicht betraut ist, sich pflichtgemäß verhalten muss. Ansonsten haben diese als Beklagte zu beweisen, dass der Unfall auch und mit denselben Auswirkungen bei einem ordnungsgemäßen Verhalten und mit einer Aufsichtsperson erfolgt wäre. Dieses Urteil ist für Gemeinden wie Breitenbrunn, Postbauer-Heng und Deining vor allem auch deshalb interessant, weil es wie gesagt ein Bad mit biologischer Wasseraufbereitung betrifft, wie es in diesen drei Kommunen betrieben wird.

Das Bad in Breitenbrunn wird offiziell als Naturbad und als öffentliche Badestelle ohne Aufsicht betrieben. Schilder weisen darauf hin, dass man dort auf eigene Gefahr baden kann. Nun liegen Bürgermeister Johann Lanzhammer (FW) Kommentare zu dem eingangs genannten Urteil vor, die nach seinen Ausführungen ein ganz neues Licht auf das Bad werfen. Demnach werde ein Bad wie das in Breitenbrunn fälschlicherweise als Naturbad bezeichnet.

Denn nach der Richtlinie "Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes" sei ein Naturbad immer ein Teil eines Badegewässers, also eines Oberflächengewässers, beispielsweise eines Sees oder Flusses. Dagegen handele es sich nach der Richtlinie für Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von Freibädern mit biologischer Wasseraufbereitung um einen Schwimmteich. "Nach den mir vorliegenden Unterlagen macht das Urteil des Bundesgerichtshofs sehr deutlich, dass jeglicher Badebetrieb auf eigene Gefahr nicht zulässig ist", teilte Lanzhammer mit. Ebenso deutlich sei geworden, dass Freibäder mit biologischer Wasseraufbereitung beziehungsweise Schwimmteiche nicht ohne Wasseraufsicht betrieben werden dürfen. "Wenn dem so ist, dann stellt das für schon ein erhebliche Veränderung der Situation für unser Bad dar", erklärte der Rathauschef. Das sei der Grund dafür, warum man sich bei der öffentlichen Sitzung am Dienstag, 2. Oktober, ausführlich mit der Situation auseinandersetzen müsse.

Das Naturbad, oder in diesem Fall besser gesagt der Schwimmteich, neben der Laber in Breitenbrunn, hat am vergangenen Wochenende seine Pforten für heuer geschlossen. Die Badesaison ist nach den Worten des Bürgermeisters ohne nennenswerte Probleme über die Bühne gegangen. Man könne nicht zuletzt wegen des teilweise lang anhaltenden, hochsommerlichen Wetters von einer sehr guten Saison sprechen. Die Besucherzahlen würden zwar nicht explizit erfasst, aber in Spitzenzeiten sein die Besucher zu Hunderten in das Bad geströmt. Der außergewöhnlich gut besuchte Jura-Campingplatz neben dem Bad sowie der stark frequentierte internationale Zeltplatz am Bucher Berg hätten ein Übriges zur hohen Auslastung des Bades beigetragen, erzählte Lanzhammer. Bewährt habe es sich unter anderem auch, dass man rechtzeitig vor dem Beginn der Badesaison große Teile der charakteristischen Holzstege erneuert und damit eine latente Verletzungsgefahr durch hervorstehende Holzsplitter und Schrauben beseitigt habe.