Beilngries
Satzungsänderung gestaltet sich schwierig

06.12.2017 | Stand 02.12.2020, 17:06 Uhr

Beilngries (pa) Auf der Jahresversammlung ist auch ein heikles Thema zur Sprache gekommen. Bereits auf der vergangenen Jahresversammlung hatten die Mitglieder eine Satzungsänderung ausgearbeitet, beschlossen und über einen Notar eingereicht.

Der Verein wurde nämlich aufgefordert, in der Satzung den konkreten Namen anzugeben, an welche Institution das Vereinsvermögen im Falle einer Auflösung des Vereins gehen soll. Darüber hinaus sollten noch einige kleinere Ergänzungen in den Statuten erfolgen.

Von Seiten des Finanzamtes und des Registergerichts wurde diese Satzungsänderung allerdings als unrechtmäßig erklärt, nachdem auf der Jahresversammlung nicht die genügende Anzahl an Mitgliedern anwesend war. Laut bestehender Satzung hätten dies 50 Prozent plus ein Mitglied sein sollen. In die neue Satzung will der Verein nun auch den Passus aufnehmen, dass für eine Beschlussfassung die einfache Mehrheit ausreichend ist.

Zwar wurde auf der diesjährigen Versammlung die Satzungsänderung einstimmig beschlossen, jedoch reichte auch diesmal die Zahl der Anwesenden nicht aus, um diese weiter zu bringen. "Nachdem wir 270 Mitglieder haben, hätten heute mindestens 136 anwesend sein müssen", stellte Loré fest. Nun wird das Ergebnis protokolliert und anschließend noch einmal an das Registergericht eingereicht. Sollte erneut eine Ablehnung erfolgen, müsste der Verein die entsprechenden Stellen bei der Regierung der Oberpfalz einschalten. "Eventuell könnten wir uns auch den Staatssekretär Albert Füracker wenden", meinte Loré. Der Gesetzgeber müsse Lösungen aufzeigen, wie die Forderungen umgesetzt wenden können.