Bad Grönenbach
Zweite Anklage im Allgäuer Tierschutz-Skandal

27.11.2020 | Stand 05.12.2020, 3:33 Uhr
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. −Foto: picture alliance / Peter Steffen/dpa/Symbolbild

Videoaufnahmen von misshandelten Milchkühen erschütterten im Juli 2019 viele Menschen. Fünf Betriebe sollen gegen den Tierschutz verstoßen haben. In zwei Fällen gibt es inzwischen eine Anklage.

Die Staatsanwaltschaft hat die Betreiber eines der größten Milchviehbetriebe in Bayern wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Die beiden Landwirte aus dem Raum Bad Grönenbach und vier ihrer leitenden Angestellten sollen zwischen März und Oktober 2019 mehrmals Rinder misshandelt und vernachlässigt haben, wie die Anklagebehörde am Freitag in Memmingen mitteilte. Das Landgericht Memmingen wird voraussichtlich im Frühjahr 2021 darüber entscheiden, ob es zum Prozess kommt.

Die sechs Angeklagten sollen unter anderem 58 kranke Rinder nicht von Tierärzten haben behandeln lassen. Fünf von ihnen sollen zudem mehrmals Rindern beim Transport mit einem Radlader erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt haben. Bei einer Verurteilung könnten ihnen Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Haft drohen.

Das Landgericht muss zuvor aber noch entscheiden, ob es die Anklage zulässt - was noch dauern wird. Die Verteidigung habe schon mitgeteilte, dass sie eine längere Zeit für eine Stellungnahme brauchen werde, sagte ein Sprechers des Landgerichts.

Videoaufnahmen, die aus dem Großbetrieb stammen sollen, hatten im Juli 2019 den sogenannten Allgäuer Tierschutz-Skandal ausgelöst. Zu sehen war dort unter anderem, wie Kühe getreten und geschlagen oder mit einem Traktor durch einen Stall geschleift werden. Insgesamt fünf Betriebe aus dem Allgäu gerieten daraufhin wegen Verstößen größeren Ausmaßes in den Fokus von Kontrollbehörden und Ermittlern.

Anfang August hatte die Staatsanwaltschaft bereits Anklage gegen zwei Rinderhalter aus Bad Grönenbach, einen Vater und seinen Sohn, erhoben, die im Verdacht stehen, 54 kranken Rindern eine Behandlung vorenthalten zu haben. Diese führten drei Höfe in den Landkreisen Unterallgäu, Oberallgäu und in der Stadt Kempten, haben den Betrieb inzwischen aber eingestellt. In dem Fall werde das Landgericht ebenfalls im Frühjahr entscheiden, ob es das Verfahren eröffne, sagte der Gerichtssprecher.

Mitteilung der Staatsanwaltschaft Memmingen

dpa