Ingolstadt
Zwangspause für Hochprozentiges

IFG-Verwaltungsrat beschließt Maßnahmenkatalog gegen Missstände am Viktualienmarkt – Kameraüberwachung kommt

17.07.2017 | Stand 02.12.2020, 17:47 Uhr
Für vorläufig ein Jahr soll es solche Bilder am Viktualienmarkt nicht mehr geben: Die Standbetreiber dürfen nach dem gestrigen Beschluss im IFG-Verwaltungsrat keinen Schnaps mehr verkaufen. Diese Maßnahme war bereits mit ihnen abgesprochen worden. −Foto: Hammer

Ingolstadt (DK) Am Viktualienmarkt werden ab sofort neue Saiten aufgezogen. Das Maßnahmenbündel, das gestern im zuständigen IFG-Verwaltungsrat einstimmig gebilligt wurde, umfasst ein Verkaufsverbot für Schnaps und unterbindet das Mitbringen von Nahrungsmitteln und Getränken aller Art – für vorläufig ein Jahr.

Stänkereien und vor allem wilde Handgreiflichkeiten unter Zechern haben den zentralen Treffpunkt in der Altstadt über Monate hinweg derart in Verruf gebracht, dass die Politik handeln musste (DK berichtete wiederholt). Die städtische Tochtergesellschaft IFG als Betreiber des Marktes nutzt nun ihr Hausrecht und gibt allen Besuchern, aber auch den Standbetreibern eine neue Richtschnur vor.

Obwohl die andauernden Schwierigkeiten maßgeblich auf einen eher kleinen Kreis von Querulanten und notorischen Trunkenbolden zurückgehen, muss nun die Allgemeinheit die Konsequenzen – zumindest für die Probezeit von einem Jahr – mittragen. Die Vertreter von SPD und Grünen im Verwaltungsrat äußerten dieserhalb einige Bedenken, stimmten aber den letztlich gefundenen Beschlussformulierungen zu. OB Christian Lösel baute den Kritikern insofern eine Brücke, als die Wirkung der Verbote für Hochprozentiges und mitgebrachte Speisen und Getränke nach der Sommerpause 2018 im Verwaltungsrat überprüft und die Regelungen gegebenenfalls abgemildert werden sollen.

Sicher und auf lange Dauer angelegt ist hingegen eine möglichst lückenlose Kameraüberwachung des Viktualienmarktes, die nach dem gestrigen Beschluss nun zügig umgesetzt werden soll. Stadt und IFG wollen hier selber tätig werden und gar nicht mehr abwarten, ob ein Antrag der Polizeiinspektion auf ständige eigene Kameraobservierung, der dem Münchner Innenministerium vorliegt, positiv beschieden wird. Die Bevölkerung erwarte nach den Vorfällen der Vergangenheit, dass schnell etwas für die Sicherheit am Viktualienmarkt getan werde, betonten vor allem Bürgermeister Albert Wittmann (CSU) und weitere Sprecher der Rathauskoalition.

Der Beschluss sieht vor, dass rund um den Markt drei Kameras mit hoch auflösenden Objektiven installiert werden, die auch aus größerer Distanz relativ scharfe Aufnahmen des Geschehens auf dem Viktualienmarkt erlauben. Die Aufzeichnungen sollen nach den Vorgaben des Datenschutzes maximal 14 Tage in nicht ohne Weiteres zugängigen Speichermedien gesichert und dann überschrieben werden. Nur nach strafwürdigen Vorfällen sollen die Aufzeichnungen von der Polizei gesichtet und ausgewertet werden können.

Sollte die Polizei mit ihrem eigenen Antrag im Ministerium durchdringen, könnten die Kameras beizeiten auch für eine ständige Observierung durch die Sicherheitsbehörden genutzt werden, was dort aber auch entsprechende Personalvorhaltung bedingen würde. CSU-Sprecher Hans Süßbauer meldete bereits Zweifel an, ob das bei der Polizei überhaupt zu schultern wäre – ganz unabhängig davon, ob das Ministerium einer Obervierung des Marktes nach dem Polizeiaufgabengesetz überhaupt zustimmen wird.

Ein weiterer Punkt im Maßnahmenkatalog sieht vor, dass die IFG ab sofort ihr Hausrecht auf dem Marktplatz strikt umsetzen und einmal ausgesprochene Hausverbote auch konsequent umsetzen wird. In zwei Fällen sei es in jüngerer Vergangenheit wegen Zuwiderhandlungen bereits zu entsprechenden Strafanzeigen gekommen, informierte IFG-Chef Norbert Forster die Kommunalpolitiker. Letztlich sollen auch die Standbetreiber bei Verstößen gegen die Ausschankauflagen (kein Alkohol an erkennbar Betrunkene!) abgemahnt werden können. Sollte es hier zu wiederholten Missachtungen der Vorgaben kommen, kann die IFG sogar Pachtverträge fristlos kündigen.