Wurf kostet Geld

21.04.2009 | Stand 03.12.2020, 5:01 Uhr

Neuburg (pes) Er leugnete die Tat nicht, redete sich aber auf eine alkohol- und drogenbedingte Amnesie hinaus. "Es ist allerdings nicht meine Art, mit Flaschen zu werfen", meinte Adrian J. (Name geändert) gegenüber Richter Ruprecht Herbst. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde der 23-Jährige Münchener zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldbuße in Höhe von 1000 Euro verurteilt.

Abgespielt hat sich die Tat im Juni 2008 in einer Kneipe in Schrobenhausen. Mit 1,68 Promille, wie sich später herausstellte, und nach einer "Nase voll Speed" hatte Adrian J. eine drei viertel volle Bierflasche auf eine Gruppe Gäste geworfen. Das Glas zerschellte am Türstock. Splitter bohrten sich in den Unterarm der 20-jährigen Anja C. Für sie nahm ein netter Abend mit Freunden ein böses Ende: Ihre Wunde musste im Krankenhaus behandelt werden.

Bereits vor dem Vorfall sei sie mit J. in der Kneipe aneinandergeraten. "Er beleidigte mich und ich sagte ihm, dass er sich besser benehmen sollte", meinte Anja C. vor Gericht. Letztlich seien von der Wunde ein paar kleine Narben geblieben. Auf Schmerzensgeld wolle sie verzichten, meinte sie nach einigem Überlegen. Der Bitte des Angeklagten, ihn nach dem Prozess mit nach Schrobenhausen zu nehmen, aber wollte sie nicht nachkommen, "weil ich jetzt dann nach Ingolstadt muss".

Adrian J. schob seinen Ausraster auf den Genuss von Alkohol, "denn zuvor habe ich ein Jahr nicht mehr getrunken". "Der Angeklagte hatte Glück im Unglück. Wenn die Flasche einige Zentimeter höher zerborsten wäre, hätte das fatale Folgen haben können", stand für Staatsanwalt Franz Burger fest. Da eine vor zwei Jahren über J. verhängte Geldstrafe nicht die erwünschte Erkenntnis bewirkt habe, plädierte Burger auf eine Bewährungsstrafe. "Beim nächsten Mal ist eine Freiheitsstrafe wahrscheinlich sicher", ermahnte er Adrian J..

Das aggressive Verhalten abzustellen, riet auch der Richter Adrian J. Alkohol sei kein Strafmilderungsgrund. Immerhin, so Herbst, habe sich J. bei C. im Verlauf des Prozesses "zwar spät, aber immerhin entschuldigt". Das tat der 23-Jährige auf perfide Weise. "Wir können ja noch was trinken gehen", hatte er der Geschädigten charmant vorgeschlagen. Der Richter zeigte sich angesichts der Affinität zu und der Reaktion des Angeklagten auf Alkohol davon wenig angetan. "Bitte allenfalls ein heiße Milch", kommentierte Herbst trocken.