Wegen fehlender Hinweise
Vorsicht Verletzungsgefahr: Verbraucherzentrale mahnt Sexspielzeug-Händler ab

14.02.2022 | Stand 22.09.2023, 23:45 Uhr
  −Foto: Stephanie Pilick/dpa

Dass Sexspielzeug nicht nur Freude bereiten kann, erlebte jüngst ein Münchner (31): Er musste nach dem Liebesspiel von der Polizei befreit werden. Zum Valentinstag weist die Stiftung Warentest zudem darauf hin, dass Verbraucherschützer Sextoy-Händler abmahnten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkret sechs Online-Anbieter von Erotik-Adventskalendern abgemahnt. Bei mehr als zwei Dutzend Sexspielzeug-Artikeln entdeckte der vzbv Rechtsverstöße. Die abgemahnten Anbieter informieren entweder gar nicht oder unzureichend über ihre Produkte und deren sachgemäße Anwendung. Häufig fehlen Gebrauchsanleitungen und wichtige Sicherheitshinweise. Die Materialien oder Zutaten bleiben oft unbekannt.

"Falsch angewendet können Fesseln, Mundknebel, Nippelklemmen oder Prostatavibratoren mit Fernbedienung für erhebliche Verletzungen sorgen. Enthalten die Sextoys Materialien und Zutaten, die Allergien auslösen können, muss dies unbedingt vorher erkennbar sein", sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. "Safer Sex im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet, dass Anbieter bestehende Informations- und Kennzeichnungspflichten einhalten."

Verständliche Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen sind eigentlich Pflicht

Die für 100 bis 200 Euro angebotenen Adventskalender enthalten hinter den Türen eine Mischung aus Sexspielzeugen, Kosmetikartikeln, Medizinprodukten, Textilien und Lebensmitteln. Je nach Produktart gelten dafür in der EU unterschiedliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten. Bei Textilien muss zum Beispiel die Faserzusammensetzung etikettiert sein. Lebensmittel-Verpackungen müssen eine Zutatenliste und Hinweise auf Allergene enthalten. Bei Medizinprodukten sind unter anderem Name und Anschrift des Herstellers, CE-Kennzeichen, Herstellungsdatum und Ablaufdatum anzugeben.

Nach dem Produktsicherheitsgesetz sind auch verständliche Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache verpflichtend. Sie sollen die sichere Anwendung der Produkte gewährleisten und Verbraucher vor möglichen Gefahren schützen.

Informationen unzureichend oder nur auf Englisch

Die Kalender wurden oft ohne Gebrauchsanleitung und Sicherheitshinweise für die enthaltenen Artikel ausgeliefert. Wenn es überhaupt Anleitungen gab, waren sie oft unzureichend oder nur auf Englisch verfügbar. Die Unternehmen lassen ihre Kunden häufig im Unklaren darüber, aus welchen Materialien die Produkte bestehen. Bei Lebensmitteln fehlen Angaben zu Zutaten und Allergenen, bei Kosmetikartikeln, Gleitmitteln und anderen Medizinprodukten Angaben zur Haltbarkeit. Auf Textilien sind die vorgeschriebenen Etiketten nicht vorhanden oder unleserlich.

Bei einem "veganen Toy Cleaner" - ein Produkt zur Desinfektion von Sexspielzeugen - fehlen Angaben zu den Wirkstoffen und ihrer Konzentration sowie zur Entsorgung.

Der vzbv sieht darin eine gravierende Verletzung von Verbraucherschutzvorschriften. Der Verband hat die sechs Anbieter aufgefordert, die Kalender nicht mehr ohne die vorgeschriebenen Produktinformationen zu vertreiben. Geben die Unternehmen die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab, droht ihnen eine Klage.

Stiftung Warentest verweist auch auf hohe Schadstoffbelastung in manchen Produkten

Sexspielzeuge haben naturgemäß reichlich Körperkontakt - und sollten deshalb möglichst keine Schadstoffe enthalten. Doch bei vielen der Toys ist das Gegenteil der Fall, warnt Stiftung Warentest. Probleme gibt es dabei über alle Preisklassen hinweg - nicht nur bei Billigware.

Giftige Substanzen fanden die Tester sowohl in teuren Vibratoren für knapp 90 Euro als auch in Billigprodukten. Gleichzeitig kostet einer der drei in Sachen Schadstoff "sehr guten" Vibratoren nur 15 Euro, ein anderer knapp 100.

Christoph Eberle