Ingolstadt
Vierfache Volksverhetzung und doch noch Bewährung

Vorbestrafter Handwerker aus dem Kreis Pfaffenhofen teilte Beiträge mit Holocaustleugnung auf Facebook

06.12.2016 | Stand 02.12.2020, 18:57 Uhr

"Nationale und völkische Einstellung": Der verurteilte 40-jährige Handwerker aus dem Kreis Pfaffenhofen wird der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Szene um "Der Dritte Weg" zugerechnet. Die Gruppierung demonstrierte heuer im April bei massiver Polizeipräsenz in Ingolstadt. ‹ŒArch - foto: Hauser

Ingolstadt (reh) Eine allerletzte Chance, auf den rechtschaffenen Weg zurückzukehren, hat ein 40-Jähriger aus dem Landkreis Pfaffenhofen jetzt vom Ingolstädter Landgericht aufgezeigt bekommen. Dem mehrfach vorbestraften Handwerker bleibt der Weg ins Gefängnis vorerst erspart, obwohl er sich in offener Bewährung in vier Fällen der Volksverhetzung schuldig gemacht hat und nun in der Berufungsverhandlung zu einem Jahr Haft verurteilt worden ist.

Der Vorsitzende Richter der 3. Strafkammer, Konrad Riedel, sprach dabei zwar eine schärfere Strafe aus als es das Amtsgericht Pfaffenhofen heuer im Juli in erster Instanz gemacht hatte (neun Monate zur Bewährung). Aber anders als der Ankläger der Staatsanwaltschaft Ingolstadt es forderte und mit ihrer Berufung erreichen wollte, setzte die Kammer die Strafe weiterhin zur Bewährung aus.

Der 40-Jährige war unter einem Wikingernamen vergangenes Jahr auf Facebook aktiv gewesen und hatte dabei Beiträge geteilt, in denen unter anderem der Holocaust geleugnet wird, und diese mit eigenen Anmerkungen versehen. Der Angeklagte wird laut einem ermittelnden Polizisten der Szene rund um die Gruppierung "Der Dritte Weg" zugeordnet, die heuer in der Ingolstädter Innenstadt zu einer größeren Kundgebung aufmarschiert war und vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird. Bei dem 40-Jährigen geht die Polizei, wie der erwähnte Ermittler dem Gericht ebenfalls berichtete, von einer "nationalen und völkischen Einstellung" aus.

Der Verteidiger des Angeklagten, ein bekannter Szene-Anwalt, hatte dessen Profilinhalte auf Facebook in der ersten Verhandlung als "politisch inkorrekte Witze" abgetan. Am Amtsgericht war im Sommer auch angeklungen, dass der Handwerker seinen Auftritt im sozialen Netzwerk inzwischen gesäubert hat. Dass er seine Gesinnung aber ebenso änderte und sich von den bisherigen Inhalten distanziert, glaubten jedoch weder der Anklagevertreter noch Richter Riedel.

Der Kammervorsitzende sah aber trotz großer Bedenken noch eine günstige Sozialprognose für den Vater eines Kleinkindes, der in einer funktionierenden Partnerschaft lebe und eine feste Arbeit besitzt. Unter seinen Vorstrafen ist diese auch die erste mit einem politischen Hintergrund. Deshalb noch einmal die Bewährungschance.

Die Kammer zurrte das Kontrollnetz aber sehr eng. Die Bewährungszeit läuft sogar fünf Jahre. Eine weitere Verfehlung wird sich der Verurteilte nicht erlauben können - sonst wandert er ein.