Manching
Verzicht auf Verjährung für alle?

PFC: Manching will klären, ob das Angebot auch für Betroffene gilt, die noch keinen Antrag stellten

05.09.2019 | Stand 02.12.2020, 13:08 Uhr

Manching (DK) Es war vor allem für die Betroffenen in den Manchinger Ortsteilen Lindach und Westenhausen eine Überraschung, als Thomas Silberhorn, Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, vor wenigen Tagen eine Aussetzung der Verjährung in Sachen PFC anbot (wir berichteten).

Auch der Markt Manching wurde in einem Schreiben davon in Kenntnis gesetzt. Danach können Betroffene, die bereits einen Antrag auf Schadensersatz wegen der PFC-Kontaminationen gestellt haben, mit dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) "eine Vereinbarung über den Verzicht auf die Einrede der Verjährung, auch rückwirkend für bereits verjährte Forderungen, für fünf Jahre" schließen. Jedoch gilt dies nur für Bürger, die bereits aktiv geworden sind. "Die Marktgemeinde will sich jetzt bemühen, zu klären, ob auch Bürger, die ihre Ansprüche nicht bereits beim BAIUDBw angemeldet haben, dies noch nachholen können und ob die Bundesrepublik auch für diese Ansprüche befristet auf die Einrede der Verjährung verzichtet", so der Markt Manching in einer Mitteilung. Die Gemeinde dankt ausdrücklich den Initiatoren der beiden Bürgerinitiativen PFC Flugplatz Manching, der Interessengemeinschaft PFC Westenhausen sowie den verschiedenen Landtags- und Bundestagsabgeordneten, für ihren Einsatz im Interesse der Betroffenen.

Auf die von der Marktgemeinde durch Klage beim Landgericht Ingolstadt geltend gemachten Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche hat das Angebot des Bundesministeriums der Verteidigung dagegen keine Auswirkung. "In diesem Verfahren hat die Bundesrepublik ausdrücklich die Einrede der Verjährung erhoben", so der Markt Manching weiter. Sie mache geltend, "dass die Einbringung von PFC durch eine einheitliche Handlung erfolgte, die erstmals vor vielen Jahrzehnten stattgefunden habe, so dass nach Ansicht der beklagten Bundesrepublik sämtliche Ansprüche verjährt wären".

Der Markt Manching hält dem entgegen, dass noch keine Verjährung eingetreten sei, "da die einzelnen Kontaminierungshandlungen separat verjähren, so dass, da der PFC-haltige Löschschaum noch bis zum Jahr 2009 verwendet wurde". Im Übrigen sei der Anspruch auf die Unterlassung und Beseitigung der Eigentumsbeeinträchtigung durch PFC unverjährbar. Aus den von der Bundesrepublik im Verfahren vorgelegten Unterlagen ergebe sich, dass den handelnden Personen die Umweltgefährlichkeit des Einsatzes von PFC-haltigen Löschschäumen seit Jahrzehnten bekannt war und dass diese trotzdem in unverhältnismäßigem Umfange eingesetzt wurden.