Rückkehr aus Risikogebiet
Verdienstausfall bei Quarantäne: Staat will nicht mehr zahlen

28.08.2020 | Stand 02.12.2020, 10:40 Uhr
Symbolfoto: dpa −Foto: Stefan Puchner

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten soll es künftig voraussichtlich keine Entschädigung für den Einkommensausfall durch Quarantäne mehr geben.

 

Bund und Länder streben eine kurzfristige entsprechende Rechtsänderung an, wie sie am Donnerstag in einer Schaltkonferenz beschlossen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) betonte, dies solle aber nur gelten, wenn etwa ein Land bereits zum Reiseantritt zum Risikogebiet erklärt worden war. Merkel rief die Bürger dazu auf, auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete zu verzichten - "wo immer es möglich ist".

Am Mittwoch hatte das Ministerium noch darauf hingewiesen, dass der Staat nach aktueller Regelung dazu verpflichtet sei, den Verdienstausfall bei angeordneter Quarantäne zu übernehmen - selbst wenn jemand wissentlich in ein Risikogebiet gereist sei. Dieser Teil des Infektionsschutzgesetzes soll nun überarbeitet werden.

Quarantäne kann durch Test beendet werden

Die Pflicht zur 14-tägigen Quarantäne für Rückkehrer aus Risikogebieten soll künftig frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr entfallen können. Diese Regelung soll möglichst ab dem 1. Oktober 2020 gelten.

Corona: Bayern geht eigene Wege

Kostenlose Corona-Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten laufen am 15. September aus. Bayern will allerdings auch darüber hinaus die bisherige Lösung anbieten, sagte Ministerpräsident Markus Söder.