Duisburg
VDV: Spielern fällt Umgang mit sozialen Medien nicht leicht

07.01.2019 | Stand 02.12.2020, 14:54 Uhr
Der Fußball-Bundesligaspieler Franck Ribery vom FC Bayern München steht neben seinem neuen Wagen. −Foto: Peter Kneffel/Archiv

Der Fall Franck Ribéry zeigt nach Auffassung der Spielergewerkschaft VDV exemplarisch, „dass vielen Spielern der Umgang mit sozialen Medien nicht leicht fällt“. Das teilte die VDV am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Clubs und Verbände seien daher in der Pflicht, Fußballprofis und -talente in diesem Bereich „besser zu schulen und zu unterstützen“, erklärte VDV-Geschäftsführer Ulf Baranowsky.

Bayern Münchens französischer Angreifer Ribéry hatte als Reaktion auf gegen ihn gerichtete Worte nach dem Verzehr eines vergoldeten Steaks in sozialen Medien mit obszönen Beleidigungen reagiert. Laut Club-Angaben war er dafür mit einer hohen Geldstrafe belegt worden.

„Wenn es um wechselseitige Beleidigungen im Internet geht, so ist dies für alle Beteiligten eine unschöne Situation. Wenn ein Spieler dabei provoziert wurde, hat er grundsätzlich schon das Recht, sich zu wehren, sollte dabei aber das richtige Maß einhalten - was in einer Stresssituation leider oft nicht leicht fällt“, hieß es von VDV-Seite weiter.

Im Profifußball stellt sich laut VDV „häufig die Frage, inwieweit privates Fehlverhalten arbeitsrechtlich sanktioniert werden kann. Bei der Beurteilung komme es dabei stets auf die Gegebenheiten im Einzelfall an.“ Sei das „erträgliche Maß“ überschritten worden, habe es sich in der Vergangenheit häufig als gute Lösung erwiesen, sich aufrichtig zu entschuldigen und freiwillig einen Betrag an eine wohltätige Organisation zu spenden, kommentierte Baranowsky. Die VDV habe im aktuellen Fall gegenwärtig kein Mandat von Franck Ribéry.

Üblicherweise wird in den Arbeitsverträgen zwischen Profivereinen und Spielern festgelegt, ob Äußerungen in sozialen Medien durch den Arbeitgeber genehmigt werden müssen. Grundsätzlich gilt auch, dass Arbeitnehmer Treue- und Loyalitätspflichten haben. Werden diese verletzt, kann der Club Strafen aussprechen.

VDV-Homepage

dpa