Leipzig/München
Urteil: E-Bike-Zuschuss auch für Anhängerin von Scientology

07.04.2022 | Stand 15.04.2022, 3:33 Uhr
Ein E-Bike-Fahrer überholt eine Fußgängerin. −Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Die Stadt München darf einer Bürgerin nicht den Zuschuss für ein E-Bike verweigern, weil sich die Frau nicht von der Scientology-Organisation distanziert hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Urteil vom 6. April entschieden. Es bestätigte damit eine vorherige Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.

Es sei nicht Sache einer Gemeinde, Erklärungen zur Weltanschauung einzufordern, so das Bundesverwaltungsgericht. Die von der Stadt München geforderte Distanzierung sei ein gezielter Eingriff in die Religionsfreiheit. Das Gericht sah zudem einen Verstoß gegen die allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz. (Az.: BVerwG 8 C 9.21)

Die Frau hatte 2018 im Rahmen des Förderprogramms „München emobil“ einen Zuschuss für ein Pedelec beantragt. Eine in dem Formular geforderte Schutzerklärung zu Scientology gab sie laut Gericht nicht ab. Damit hätte sie erklärt, die Lehre von Scientology nicht anzuwenden oder zu verbreiten und auch keine Kurse der Organisation zu besuchen.

München muss der Frau nun das E-Bike bezuschussen. „Da alle sonstigen Voraussetzungen der Förderung erfüllt sind, ist die Beklagte verpflichtet, der Klägerin eine entsprechende Zusage zu erteilen“, entschied das Bundesverwaltungsgericht.

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Mitteilung des Gerichts

dpa