Pfaffenhofen - Die Verordnung ist noch handwarm, Peter Daubmeier hat sie gerade erst aus dem Drucker gelassen: die 2G-Regel, die jetzt für den Einzelhandel gilt. Davon ausgenommen sind Ladengeschäfte, deren Angebote "der Deckung des täglichen Bedarfs dienen". Fällt auch sein Schreib- und Spielwarengeschäft darunter?