Landshut
Und noch mal von vorn

Landshuter Staatsanwaltschaft geht gegen den Freispruch des Schrotthändlers aus dem Rupp-Fall in Berufung

21.12.2012 | Stand 03.12.2020, 0:41 Uhr
Rudi Rupp −Foto: oh

Landshut (DK) Der Fall Rupp entwickelt sich zur unendlichen Geschichte. Mit dem Freispruch des Schrotthändlers vom Montag hätte alles vorbei sein können. Der 66-Jährige aus dem Donaumoos war wegen Falschaussage angeklagt gewesen, weil er behauptet hatte, ein Ermittlungsbeamter habe ihn 2004 während einer Vernehmung mit einer Waffe bedroht.

Doch wie der Landshuter Staatsanwalt Hubert Krapf gestern auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte, geht er gegen das Urteil in Berufung.

Das bedeutet, dass der Prozess mit großer Wahrscheinlichkeit noch einmal von Neuem beginnt. Allerdings eine Instanz höher: War in diesmal noch vor dem Landshuter Amtsgericht verhandelt worden, so geht es nun vor das Landgericht – ebenfalls wieder in Landshut.

Vier Prozesstage und insgesamt 17 Stunden hatte die Verhandlung vor dem Amtsgericht gedauert, wie Richter Bernhard Suttner extra ausgerechnet hat. Am Ende sprach er den Schrotthändler im Hauptstreitpunkt frei. Der 66-Jährige hatte behauptet, er sei während einer Vernehmung im Zuge der Ermittlungen zum damals vermissten und Jahre später tot in der Donau aufgefundenen Bauern Rudolf Rupp im Jahr 2004 von einem Polizeibeamten mit einer Pistole bedroht worden. Er habe ihm diese an den Kopf gehalten und gesagt: „Hier geht es um Mord – hier dürfen wir alles.“ So habe man von ihm eine Unterschrift unter das Vernehmungsprotokoll erzwingen wollen. Die drei Polizisten, die bei der Vernehmung dabei gewesen waren, bestritten den Vorwurf, gaben aber ein zweifelhaftes Bild ab, weil sie auffällige Erinnerungslücken zeigten und auf zentrale Fragen auswichen.

Staatsanwalt Krapf, der am Montag bei der Urteilsverkündung nicht dabei war, weil er laut eigenen Angaben „dienstlich verhindert“ gewesen war, erklärte, das Urteil von Suttner sei für ihn „überraschend“ gewesen. Aber jeder Richter sei ja in der Entscheidung frei. Sein Ziel sei auf jeden Fall eine Verurteilung des Angeklagten. Krapf hatte in seinem Plädoyer ein Jahr und acht Monate Gefängnis ohne Bewährung für den Schrotthändler gefordert.

„Ich bin überrascht, wie stur die sind“, erklärte die Anwältin des Schrotthändlers, Regina Rick, im Bezug auf die anstehende Berufungsverhandlung. „Ich gebe nicht auf.“ Zudem habe laut der Verteidigerin ein Bürger aus Karlsfeld bei München eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Ingolstädter Oberstaatsanwalt Christian Veh und den Landshuter Staatsanwalt Hubert Krapf eingereicht. „Damit meine Kinder unbeschwert in einem Rechtsstaat leben können“, habe er die Beschwerde begründet.

Wann es in die nächste Runde geht, ist noch unklar. Wie ein Sprecher des Landgerichts Landshut bekanntgab, könne es aber bis zu einem Jahr dauern, bis der Prozess starte.